Vorlage - /2017/047
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Beschlussvorschlag:
Die Elternbeiträge werden zum 1.8.2017 entsprechend des aktuellen Berechnungsmodells auf der Basis von 30 % der für das Haushaltsjahr 2017 geplanten Betriebskosten der Kindertagesstätten neu festgesetzt. Die Elternbeiträge werden in Höhe der in der Anlage 1 - Tabelle 4 – ausgewiesenen Beträge ab dem 1.8.2017 beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadtvertretung hat am 22.09.2016 festgelegt, die Elternbeiträge jährlich nach den Planzahlen des aktuellen Jahres zu überprüfen. Sofern sich eine geringere Beteiligung als 30 % ergeben sollte, legt die Verwaltung einen Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge vor (siehe Drucksache 2016/105).
Eine Überprüfung der Planzahlen 2017 aller Kita-Einrichtungen hat ergeben, dass die Elternbeteiligung bei 26,64 % liegt.
| Plankosten Soll 2017 | Zielwert Gebühreneinnahme 30 % | Planzahlen Elternbeiträge 2017 | Deckungsgrad % | Differenz Zielwert/ Deckungsgrad |
Summe: | 2.377.805,58 € | 713.341,67 € | 633.404,40 € | 26,64% | 79.937,27 € |
Anhand des festgelegten Berechnungsmodus (siehe Anlage 1) ergibt sich für den Ü3-Bereich eine Erhöhung um 3,3 % und im U3-Bereich um 5,92 %. Die Verwaltung empfiehlt, die sich aus der Berechnung ergebenden Erhöhungsquoten anzuwenden.
Eine höhere prozentuale Anhebung im U3-Bereich ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da die Personensorgeberechtigten seit dem 01.01.2017 als Entlassung ein monatliches „Krippengeld“ vom Land S-H erhalten. Personensorgeberechtigte von Ü3-Kindern erhalten keinen Entlastungsbetrag.
Bei einem Deckungsgrad des Elternbeitrages von 30% stellt sich der Deckungsgrad für den städtischen Zuschuss wie folgt dar:
Jahr | Plankosten | Elternbeiträge inkl. Sozialstaffel | Deckungsgrad Elternbeiträge % | städtischer Zuschuss | Deckungsgrad städtischer Zuschuss % |
2017 | 2.377.805,58 € | 713.341,67 € | 30,0 | 1.225.225,99 € | 51,53 |
./. Konnexitätsmittel U 3 |
| 66.000,00 € |
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| 1.159.225,99 € | 48,75 |
Hinweis der Verwaltung
Das Gemeindeprüfungsamt hat in der Prüfung darauf hingewiesen, dass der Elternbeitrag angesichts der Haushaltslage der Stadt auf 1/3 der Betriebskosten (Empfehlung des Landesrechnungshofe) angehoben werden sollte (siehe nicht öffentliche Anlage 2).
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung entspricht der Beschlusslage der Stadtvertretung und liegt bei 30 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Anpassung der Elternbeiträge könnte zu Mehreinnahmen bei den Kita-Trägern von rd. 79.937,27 € (Zielwert 30 % = 713.341,67 € ./. geplante Einnahmen 2017 633.404,40 €) im Kita-Jahr 2017/2018 führen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Kalkulation der Elternbeiträge 2017
Anlage 2: Schreiben vom GPA vom 09.03.2017 – nicht öffentlich
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage 1: Kalkulation der Elternbeiträge 2017 (48 KB) |