Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - /2017/047  

Betreff: Festlegung der Elternbeiträge für die Nutzung von Kindertagesstätten in Glückstadt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
25.04.2017 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss
08.05.2017 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
20.07.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Elternbeiträge werden zum 1.8.2017 entsprechend des aktuellen Berechnungsmodells auf der Basis von 30 % der für das Haushaltsjahr 2017 geplanten Betriebskosten der Kindertagesstätten neu festgesetzt. Die Elternbeiträge werden in Höhe der in der Anlage 1 - Tabelle 4 ausgewiesenen Beträge ab dem 1.8.2017 beschlossen.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Die Stadtvertretung hat am 22.09.2016 festgelegt,  die Elternbeiträge jährlich nach den Planzahlen des aktuellen Jahres zu überprüfen. Sofern sich eine geringere Beteiligung als 30 % ergeben sollte, legt die Verwaltung einen Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge vor (siehe Drucksache 2016/105).

 

Eine Überprüfung der Planzahlen 2017 aller Kita-Einrichtungen hat ergeben, dass die Elternbeteiligung bei 26,64 % liegt.

 

 

   Plankosten

       Soll

      2017

        Zielwert Gebühreneinnahme

          30 %

   Planzahlen        Elternbeiträge

        2017

Deckungsgrad

          %

Differenz Zielwert/ Deckungsgrad

Summe:

2.377.805,58 €

    713.341,67 €

633.404,40 €

        26,64%

79.937,27 €

 

Anhand des festgelegten Berechnungsmodus (siehe Anlage 1) ergibt sich für den Ü3-Bereich eine Erhöhung um 3,3 % und im U3-Bereich um 5,92 %. Die Verwaltung empfiehlt, die sich aus der Berechnung ergebenden Erhöhungsquoten anzuwenden.

 

Eine höhere prozentuale Anhebung im U3-Bereich ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da die Personensorgeberechtigten seit dem 01.01.2017 als Entlassung ein monatliches „Krippengeld“ vom Land S-H erhalten. Personensorgeberechtigte von Ü3-Kindern erhalten keinen Entlastungsbetrag.

 

Bei einem Deckungsgrad des Elternbeitrages von 30% stellt sich der Deckungsgrad für den städtischen Zuschuss wie folgt dar:

 

Jahr

Plankosten

Elternbeiträge inkl. Sozialstaffel

Deckungsgrad Elternbeiträge

          %

städtischer 

  Zuschuss

Deckungsgrad

  städtischer

    Zuschuss  

          %

2017

2.377.805,58 €

713.341,67 €

        30,0

1.225.225,99 €

       51,53

./. Konnexitätsmittel U 3

 

     66.000,00 €

 

 

 

 

 

1.159.225,99 €

       48,75

 

Hinweis der Verwaltung

Das Gemeindeprüfungsamt hat in der Prüfung darauf hingewiesen, dass der Elternbeitrag angesichts der Haushaltslage der Stadt auf 1/3 der Betriebskosten (Empfehlung des Landesrechnungshofe) angehoben werden sollte (siehe nicht öffentliche Anlage 2).

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung entspricht der Beschlusslage der Stadtvertretung und liegt bei 30 %.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Anpassung der Elternbeiträge könnte zu Mehreinnahmen bei den Kita-Trägern von rd. 79.937,27 € (Zielwert 30 % = 713.341,67 € ./. geplante Einnahmen 2017 633.404,40 €) im Kita-Jahr 2017/2018 führen.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Kalkulation der Elternbeiträge 2017

Anlage 2: Schreiben vom GPA vom 09.03.2017 – nicht öffentlich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Kalkulation der Elternbeiträge 2017 (48 KB)