Vorlage - /2017/046
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Beschlussvorschlag:
- Die Nachmittagsbetreuung (2 Tagespflegegruppen) in der Kita Elbbande der Familienbildungsbildungsstätte werden bis zum 31.07.2018 fortgeführt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, sofern sich der Bedarf ergibt, in der Kita Elbbande,
- eine Tagespflegegruppe in eine altersgemischte Nachmittagsgruppe befristet bis zum 31.07.2018 umzuwandeln und
- das Flexi-Angebot von 14:30 Uhr auf 17:00 Uhr unter Einbeziehung der 2. Nami-Tagespflegegruppe zu erweitern,
um flexibel auf ansteigende Betreuungsbedarfe reagierten zu können.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten für die Einrichtung (Neubau)
von zwei weiteren Gruppen zu prüfen.
Sach- und Problemdarstellung:
Die AG Kindertagesstättenbedarfsplanung hat einvernehmlich empfohlen, die nachfolgenden Maßnahmen als Übergangslösung befristet bis zum 31.07.2018 umzusetzen, da diese der Gewährleistung einer bedarfsorientierten Vorhaltung von Betreuungsplätzen dient.
zu 1) Nachmittagsbetreuung in der Kita Elbbande
In der Kita Elbbande der Familienbildungsstätte werden Flüchtlingskinder in 2 Tagespflegegruppen jeweils mit 5 Kindern am Nachmittag durch festangestellte Tagespflegepersonen betreut. Die erste Gruppe wurde zu Beginn des Jahres 2015 befristet bis zum 31.07.2015 eingerichtet (siehe Drucksache 2014/128) und anschließend bis zum 31.07.2016 verlängert (siehe Drucksache 2015/068). Mit gleicher Drucksache wurde die Verwaltung beauftragt, kurzfristig erforderliche Maßnahmen, wie die Einrichtung einer bis zum 31.07.2016 befristeten weiteren Tagespflegegruppe umzusetzen, um eine ausreichende Kinderbetreuung sicherzustellen. Die zweite Tagespflegegruppe hat den Betrieb am 01.01.2016 aufgenommen. Die Fortführung beider Gruppen wurde mit der Drucksache 2016/039 bis zum 31.07.2017 verlängert. Aus der Bedarfsplanung (Drucksache 2017/045) für das Kita-Jahr 2017/2018 ist ersichtlich, dass der Bedarf an beiden Gruppen weiterhin zur Betreuung von jeweils 5 U3-Kindern besteht. Daher wird eine weitere Befristung für ein Kindergartenjahr 2017/2018 empfohlen.
Im Haushalt 2017 sind zur Finanzierung dieser Gruppen beim Produktkonto 3.6.5.010.531859 „Zuschuss Kita Elbbande“ bereits Beträge für eine ganzjährige Bezuschussung enthalten.
zu 2 und 3) Erweiterung des Angebotes
Die Begründung ergibt sich aus der Drucksache 2017/045. Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung in die Lage versetzt werden, kurzfristig und flexibel auf entstehende Betreuungsbedarfe zu reagieren.
In einer altersgemischten Nachmittagsgruppe können bis zu 9 U3-Kinder und 2 Ü3-Kinder betreut werden. Damit stehen weitere 4 U3-Plätze und 2 Ü3-Plätze zur Verfügung. In einer Tagespflegegruppe ist bereits eine Erzieherin tätig, so dass die Gruppe mit einer Zweitkraft (SPA) ergänzt werden müsste. Die Maßnahme kann jedoch nur umgesetzt werden, sofern entsprechendes Personal gefunden werden kann.
Für 20 Gruppenstunden werden zusätzliche Personalstunden von rd. 25 Wochenstunden entstehen. Dies entspricht rd. 30.000 €/Jahr an Personalkosten. Für die Zeit August bis Dezember 2017 fallen demnach rd. 12.500 € Personalkosten an. Ausgehend von 4 U3-Kindern und 2Ü3-Kindern ergeben sich rd. 2.920 € (4 Std. wöchentlich à 140 € mtl. x 4 Kinder x 5 Monate und 112 € mtl. x 2 Kinder x 5 Monate) an Elternbeiträgen. Somit verbleiben ungedeckte Kosten für 2017 von rd. 9.580 € (Anteil Stadt: rd. 9.100 €), welche bislang im Haushalt 2017 nicht eingeplant sind und im Nachtrag 2017 nachfinanziert werden müssen.
Die 2. Tagespflegegruppe wird von einer fest angestellten Tagespflegeperson betreut. Eine Umwandlung dieser Gruppe in eine befristete altersgemischte Gruppe hätte zur Folge, dass die Tagespflegeperson diese Gruppe nicht weiter betreuen könnte und stattdessen 2 Fachkräfte befristet neu eingestellt werden müssten. Im Rahmen einer Übergangslösung wäre einerseits eine Entlassung der Tagespflegeperson eine unzumutbare Härte. Andererseits müssten 2 Fachkräfte befristet eingestellt werden, was gerade im Nachmittagsbereich und durch den Fachkräftemangel schwer umzusetzen sein dürfte. Einigkeit bestand somit darüber, dass eine Erweiterung des Flexi-Angebotes auf 17:00 Uhr eine gute Alternative darstellt, auch wenn die angebotenen Plätze nicht Rechtsanspruch erfüllend sind. Eine qualifizierte Betreuung ist aufgrund des vertraglich vereinbarten Personalbemessungssystems dennoch sichergestellt.
Die Betreuungssituation im Flexi-Angebot stellt sich derzeit wie folgt dar:
Betreuungszeit | Kinder U3 | Kinder Ü3 | Kinder gesamt | Personalschlüssel |
bis 13:00 Uhr | 2 | 15 | 19 | 2,0 |
bis 13:30 Uhr |
| 15 | 15 | 2,0 |
bis 14:00 Uhr |
| 11 | 11 | 2,0 |
bis 14:30 Uhr |
| 6 | 6 | 1,0 |
Die Betreuungszeiten werden bereits bis 14:00 Uhr mit 2 Betreuungskräften und von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr mit 1 Betreuungskraft sichergestellt.
Bei Einbeziehung von 5 U3-Kindern aus der Tagespflegegruppe stellt sich die Betreuungssituation wie folgt dar:
Betreuungszeit | Kinder U3 | Kinder Ü3 | Kinder gesamt (U3 zählt doppelt) | Personalschlüssel |
bis 13:00 Uhr | 2 | 15 | 19 | 2,0 |
bis 13:30 Uhr | 5 | 15 | 25 | 3,0 |
bis 14:00 Uhr | 5 | 11 | 21 | 3,0 |
bis 14:30 Uhr | 5 | 6 | 16 | 2,0 |
bis 15:00 Uhr | 5 |
| 10 | 1,0 |
bis 15:30 Uhr | 5 |
| 10 | 1,0 |
bis 16:00 Uhr | 5 |
| 10 | 1,0 |
bis 16:30 Uhr | 5 |
| 10 | 1,0 |
bis 17:00 Uhr | 5 |
| 10 | 1,0 |
Die Einbeziehung der 5 U3-Kinder aus der Tagespflegegruppe mit einer derzeitigen Betreuungszeit von 13:00 bis 17:00 Uhr erfordert in diesem Zeitraum eine zusätzliche Betreuungskraft. Hierfür steht die bereits beim Träger beschäftigte Tagespflegeperson zur Verfügung.
Für den Fall, dass insbesondere im Zeitraum 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr weitere Kinder zu betreuen sind, fallen 12,5 zusätzliche Wochenstunden für eine weitere Betreuungskraft an. Dafür können Mehrkosten von rd. 17.000 €/Jahr.
Dies entspricht rd. 15.000 €/Jahr an Personalkosten. Für die Zeit August bis Dezember 2017 könnten demnach rd. 6.250 € Personalkosten anfallen. Elternbeiträge sind im Flexi-Dienst schwer kalkulierbar. Ausgehend von 3 U3-Kindern und 2 Ü3-Kindern zusätzlich ab 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr ergeben sich Elternbeiträge von rd. 3.220 € (20 Std. wöchentlich à 140 € mtl. x 3 Kinder x 5 Monate und 112 € mtl. x 2 Kinder x 5 Monate). Somit verbleiben ungedeckte Kosten für 2017 von rd. 3.300 € (Anteil Stadt: rd. 3.135 €), welche bislang im Haushalt 2017 nicht eingeplant sind und im Nachtrag 2017 nachfinanziert werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen:
zu 1) Auswirkung auf den Haushalt 2017 der Stadt hat die Maßnahme nicht. Die Kosten stehen bereits im Produktkonto 3.6.5.010.531859 zur Verfügung.
zu 2) Sollten eine altersgemischte Nachmittagsgruppe eingerichtet werden, sind im Nachtrag 2017 9.100 € und für die Erweiterung des Flexi-Angebotes 3.300 €, insgesamt 12.400 €, einzuplanen.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen