Vorlage - /2017/045
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Sach- und Problemdarstellung:
Im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung sind rechtliche Vorgaben zu beachten. Diese sind als Anlage 3 der Vorlage beigefügt.
1. Örtliche Bedarfsplanung
Die Anzahl der Kinder in den jeweiligen Altersgruppen sowie die tatsächlichen Betreuungsbedarfe der Eltern im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind entscheidende Punkte bei der Kindergartenbedarfsplanung, denn sie bestimmen die Platzkapazitäten. Eine exakte Planung ist jedoch nicht möglich, da keine Verpflichtung zum Besuch einer derartigen Einrichtung besteht und sich die Kinderzahl im Verlauf eines Jahres durch Zu- und Wegzüge sowie die Betreuungsbedarfe verändert. Zum 01.08.2014 wurde in der Stadtverwaltung eine zentrale Anmeldestelle zur Warteliste für alle Kitas in Glückstadt eingeführt. Damit hat die Verwaltung jederzeit einen aktuellen Überblick über die bestehenden Betreuungsbedarfe. Nicht abschätzbar ist derzeit, wie sich der weitere Bedarf an Kita-Plätzen durch steigende Kinderzahlen und Zuzügen im laufenden Kita-Jahr, insbesondere von Flüchtlingsfamilien und Familienzusammenführungen entwickeln. Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes EAW geht die Verwaltung derzeit nicht von der Notwendigkeit aus, zusätzliche Betreuungsplätze in die Planung mit einzubeziehen.
Die konkrete Vergabe der Betreuungsplätze zum 01.08.2017 (Kita-Jahr 2017/2018) ist in Abstimmung mit allen Kindertagesstätten erfolgt. Das Aufnahmeverfahren ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht gänzlich abgeschlossen, da noch einige verbindliche Zusagen zur Annahme des angebotenen Betreuungsplatzes fehlen.
Betreuungsplätze in Kindertagesstätten in Glückstadt zum 01.08.2017
Vormittagsbetreuung für über Dreijährige | 227 (einschließlich 4 I-Plätze in der integrativen Gruppe, 3 bereits anerkannt, bei 1 ist damit zu rechnen)./. 6 (f. I-Kind-Betreuung, 3 sind bereits anerkannt, bei den anderen ist damit zu rechnen), | 221 |
Nachmittagsbetreuung für über Dreijährige | 52 ./. 2 (f. I-Kind-Betreuung, 1 Kind ist bereits anerkannt bei dem anderen ist damit zu rechnen)./. 21 (f. Ganztagsbetreuung)
| 29 |
Nachmittagsbetreuung für über Dreijährige Flüchtlingskinder | Tagespflegegruppen befristet bis 31.07.2017 | 0 |
Zwischensumme |
| 250 |
Notplätze (Belegung 21. und 22. Platz / Gruppe) | möglich in der Kita Burggraben, Nordmarkstraße, Bole, Elbbande, Sonnige Spielstube | 14 |
Gesamt ü 3 |
| 264 |
Vormittagsbetreuung für unter Dreijährige |
| 68 |
Nachmittagsbetreuung für unter Dreijährige | 10 ./. 9 (f. Ganztagsbetreuung) | 1 |
Nachmittagsbetreuung für unter Dreijährige Flüchtlingskinder | Tagespflegegruppen befristet bis 31.07.2017 | 10 |
Zwischensumme |
| 79 |
Tagespflege überwiegend für u 3, möglich ist bei Bedarf bzw. ergänzendem Bedarf auch eine Betreuung für ü 3 | 2 Tagesmütter, insgesamt 4 Plätze mit Betreuung in eigenen Räumen
| 4 |
Gesamt u 3 |
| 83 |
Die Gesamtzahl der Elementarplätze verringert sich tendenziell, weil Kinder mit Anspruch auf Einzelintegrationsmaßnahmen in den Regelgruppen betreut werden. Pro Maßnahme verringert sich die Platzzahl einer Gruppe um einen weiteren Platz (1 I-Kind belegt 2 Plätze). Außerdem kann in diesen Gruppen die Gesamtzahl der Kinder nicht mehr auf 22 Kinder angehoben werden. Für das Kiga-Jahr 2017/2018 wird (ergänzend zur Integrationsgruppe mit vier I-Kindern in der Kita Nordlichter) mit einer Aufnahme von 6 I-Kindern in vier Gruppen gerechnet; im Nachmittagsbereich mit 2 I-Kindern in zwei Gruppen. Die Plätze im Nachmittagsbereich vermindern sich um die Anzahl der Ganztagskinder, da diese Plätze nicht für andere Kinder zur Verfügung stehen. Weiterhin soll die Belegungsstärke der Gruppen auf grundsätzlich 20 begrenzt werden, mit der Billigung, dass im Verlauf des Kindergartenjahres eine vorübergehende Verstärkung auf bis zu 22 Kinder Plätze erfolgt.
Kindertagespflege
Seit dem 01.03.2015 ist die Stadt Glückstadt durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Förderung in der Kindertagespflege. Dadurch hat die Verwaltung nunmehr auch einen aktuellen Überblick über die selbständig Tätigen Tagespflegepersonen, über die Anzahl der angebotenen sowie der belegten Plätze. Gefördert werden nur Plätze, wenn nachweislich kein Kita-Platz vermittelt werden konnte. Insgesamt ist die Verwaltung nunmehr für die Dienstleistungen rund um die
individuelle Betreuungsbedarfsfeststellung zuständig.
Hinweis der Verwaltung
Beabsichtigt war, dass sich die Wohnsitzgemeinden durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ab dem 01.03.2015 an den Kosten für Kindertagespflegepersonen beteiligt. Voraussetzung dafür ist, dass sich alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden daran beteiligen. Da die Stadt Itzehoe einer Beteiligung bisher nicht zugestimmt hat, kann auch die Beteiligung des kreisangehörigen Bereiches weiterhin nicht umgesetzt werden.
Für den Betreuungsbedarf maßgeblich sind die Zahlen aus der Einwohnerstatistik. Als Stichtag wurde der 01.03.2017 gewählt.
3. Entwicklung der Kinderzahlen von 0 bis 6 Jahren (Stand 03.2017)
Gesamt | Gesamt | Gesamt |
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| Anzahl | Anzahl |
2015 | 2016 | 2017 | Altersgruppe | Jahrgang | 2016 | 2017 |
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216 | 257 +41 | 291 +34 | bis 3 Jahre | 2016 | ---------- | 99 |
2015 | 98 | 93 | ||||
2014 | 83 | 99 | ||||
250 | 263 +13 | 248 -15 | bis 6 Jahre | 2013 | 76 | 84 |
2012 | 82 | 79 | ||||
2011 | 88 | 85 |
Festzustellen ist ein weiterer Anstieg der Kinderzahlen im U 3-Bereich mit 34 Kindern und ein Rückgang im Ü 3-Bereich mit 15 Kindern.
Der Rückgang der Kinderzahlen im Ü 3-Bereich ist für das Kita-Jahr 2017/2018 nur eine Momentaufnahme, da zum Kita-Jahr 2018/2019 die Kinderzahlen durch nachrückende Kinder aus dem U 3-Bereich im Ü 3-Bereich wieder ansteigen werden.
3.1 Altersgruppe 0 bis 3 Jahre (Krippenbereich) Stand 03/2017
0 - 3 - jährige | Jahrgang | Anzahl |
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01.01.14 – 31.12.14 | 89 | |
01.01.15 – 31.12.15 | 93 | |
01.01.16 – 31.12.16 | 99 | |
Gesamt |
| 291 |
Zusammengefasst nach den „Kindergartenjahrgängen“ (3 Kalenderjahre) ergibt sich folgende Entwicklung der Kinderzahlen:
Stand 03/2017
Aufnahmedatum | 01.08.2011 | 01.08.2012 | 01.08.2013 | 01.08.2014 | 01.08.2015 | 01.08.2016 | 01.08.2016 |
Kinderzahl | 236 | 236 | 219 | 208 | 216 | 257 | 291* |
*von der Gesamtkinderzahl haben zum 01.08.2017 222 Kinder das 1. Lebensjahr vollendet und damit einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kita oder in Tagespflege.
Das Angebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren soll sich durch eine Vielfalt an Betreuungsmöglichkeiten auszeichnen. Daher kann der Rechtsanspruch für unter Dreijährige neben der Förderung in einer Einrichtung auch durch Förderung in der Tagespflege erfüllt werden. Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung wurde vom Bundesgesetzgeber mit dem Ziel verabschiedet, dass für durchschnittlich 35 % der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsplatz vorgehalten wird. Es war vorgesehen, dass sich die Plätze im Verhältnis von 70 % auf Kindertagesstätten und 30 % auf Tagespflege verteilen.
In Glückstadt ist aktuell davon auszugehen, dass die grundsätzliche Annahme einer 35 %-igen Versorgungsquote angemessen ist. Der Versorgungsgrad wird jedoch weiterhin mit der tatsächlichen Entwicklung der Kinderzahlen und Bedarfssituation kontinuierlich abzugleichen sein.
Stand 01.08.2017 - Ausgangspunkt 291 Kinder
| Ausbauquote | Plätze | Plätze in einer Einrichtung = 70 % | Plätze in Tagespflege
= 30 % |
Soll | 35 % | 102 | 71 | 30 |
Ist | 28,5 % | 83 | 79* | 4 |
*68 Vormittags-, 11 Nachmittagsplätze
Das geplante Ausbauziel von 35 % der U3-Kinder wird trotz Ausbau der Plätze im Jahr 2016 (Bole und Nordlichter) zum 01.08.2017 aufgrund der erneut gestiegenen Kinderzahl nicht erfüllt.
Zum 01.08.2017 sind alle angebotenen 79 Plätze in Einrichtungen belegt (10 Plätze davon in den Flüchtlingsgruppen am Nachmittag). Somit sind aktuell keine freien Betreuungsplätze vorhanden.
Auf der Warteliste stehen noch 11 Kinder mit einem Betreuungswunsch vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 und weitere 6 Kinder im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.07.2018.
In Glückstadt bieten 2 qualifizierte selbständig tätige Kindertagespflegepersonen insgesamt 4 Betreuungsplätze an; derzeit wird lediglich 1 U 3 Kind betreut. Die Familienbildungsstätte, die für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen zuständig ist, hat hierzu mitgeteilt, dass die Ausbildung zur Tagespflegeperson insgesamt rückläufig ist und für den neuen Qualifizierungskurs keine Glückstädter*innen angemeldet sind.
Die AG Kita-Bedarfsplanung hat sich daher darauf verständigt, die Tagespflege bei der Bedarfsplanung nicht weiter einzubeziehen, da die Plätze tatsächlich nicht zur Verfügung stehen. Damit sind grundsätzlich 102 Plätze in Einrichtungen vorzuhalten.
Aufgrund der Auswertung ist festzustellen, dass zum Kita-Jahr 2017/2018 im U3-Bereich bis zu 23 Kinder (Ausbauquote 102 Plätze./.vorhandene Plätze 79) keinen Betreuungsplatz erhalten könnten; nach der Warteliste derzeit 17 Kinder.
Der Platzbedarf bei den Eltern entsteht zunehmend auch im jeweils laufenden Kita-Jahr, nach Ende der einjährigen Elternzeit. Des Weiteren bleibt abzuwarten, ob und wie sich das Krippengeld auf eine Entscheidung, ein Kind betreuen zu lassen, auswirken wird und wie sich Zuzugszahlen, insbesondere im Bereich der Flüchtlinge durch Familiennachzüge entwickeln. Insgesamt ist davon auszugehen, dass weitere Plätze benötigt werden könnten.
Derzeitige Verfahrensweise ist, dass Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kindergartenjahres in den Krippengruppen verbleiben können.
3.2 Altersgruppe 3 bis 6 Jahre (Elementarbereich) Stand 03/2017
3 bis 6 - jährige | Jahrgang | Anzahl |
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| |
01.07.11 – 31.12.11 | 28 | |
01.01.12 – 31.12.12 | 79 | |
01.01.13 – 31.12.13 | 88 | |
01.01.14 – 31.07.14 | 59 | |
Gesamt |
| 250 |
| 01.08.14 – 31.12.14 | 30 |
Gesamt 3 bis 6,5 - jährige |
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280 |
Diese Planung erfolgt auf der Grundlage der in Glückstadt lebenden Kinder im Vergleich zu den zur Verfügung stehenden Plätzen. Zur Feststellung, wie viele Kinder mit Rechtsanspruch auch tatsächlich eine Kindertagesstätte besuchen können, wird, berechnet auf dreieinhalb Jahre, eine durchschnittliche Betreuungs-quote von 95 Prozent angenommen. Zusammengefasst nach den „Kindergarten-jahrgängen“ (3,5 Kalenderjahre) ergibt sich folgende Entwicklung der Kinderzahlen:
Stand 03/2016
Aufnahmedatum | 01.08.2011 | 01.08.2012 | 01.08.2013 | 01.08.2014 | 01.08.2015 | 01.08.2016 | 01.08.2017 |
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Kinderzahl | 251 | 237 | 235 | 270 | 273 | 279 | 266* |
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*280 Kinder x 95 %
Demgegenüber stehen im Kita-Jahr 2017/2018 voraussichtlich 250 Betreuungsplätze zuzüglich 14 Notplätze für über Dreijährige Kinder zur Verfügung.
Allen Kindern, die bis zum 31.12.2016 bereits auf der Warteliste stehen, wurde ein Platz angeboten. Ab 01.01.2018 bis 31.07.2018 stehen weitere 7 Kinder auf der Warteliste.
Zum 01.08.2017 sind von den angebotenen 221 Vormittagsplätzen 201 und von den 29 Nachmittagsplätzen 24 belegt. Insgesamt stehen aktuell noch 25 freie Plätze (20 Vormittagsplätze, 5 Nachmittagsplätze) zuzüglich 14 Notplätze zur Verfügung.
Durchschnittlich werden rd. 7 Kinder in auswärtigen Einrichtungen betreut, da Eltern besondere Gründe geltend gemacht haben, die zum Besuch einer auswärtigen KiTa berechtigen (insbesondere Kitas, die eine spezielle pädagogische Ausrichtung (Montessori, Waldorf- oder Waldkindergarten) bieten sowie Integrationsgruppen bzw. heilpädagogische Kleingruppen. In etwa gleicher Anzahl befinden sich auswärtige Kinder in Glückstädter Einrichtungen.
Aufgrund der Auswertung ist festzustellen, dass zum Kita-Jahr 2017/2018 im Elementarbereich (Kinder von 3–6 Jahren) rechnerisch ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Anhand der derzeitigen Wartelistensituation ergibt sich jedoch zwischen Angebot und Nachfrage aktuell eine freie Kapazität von 20 Vormittags- und 5 Nachmittagsplätzen, welche durch Umwandlungsmaßnahmen für die Betreuung von U3-Kindern genutzt werden könnten.
Weitere Vorgehensweise
Die AG Kita-Bedarfsplanung hat sich in zwei Sitzungen eingehend mit der Thematik befasst. Einigkeit besteht darüber, dass zur Gewährleistung einer bedarfsorientierten Vorhaltung von Betreuungsplätzen 2 zusätzliche Gruppen für den U3-Bereich erforderlich sind. Die Verwaltung wurde gebeten, Standorte für den Neubau einer Kindertagesstätte und Interimslösungen, z.B. in geeigneten leer stehenden Gebäuden, zu prüfen. Da diese Maßnahmen nicht zum Kita-Jahr 2017/2018 umzusetzen sind, wurde einvernehmlich eine befristete Übergangslösung unter Berücksichtigung der derzeit freien Regelplätze bis zum 31.07.2017 - vorbehaltlich der Zustimmung der Heimaufsicht - festgelegt. Die befristete Lösung soll sicherstellen, dass insbesondere die altersgemischten Gruppen ab 01.08.2018 weitergeführt werden, da diese Gruppen als die flexibelste Betreuungsmöglichkeit angesehen wird.
Übergangslösung:
- Umwandlung der Nachmittags-Regelgruppe (aktuell 4 freie Plätze) in der Kita Am Burggraben in eine altersgemischte Gruppe (Personalschlüssel 2,0 ist bereits vorhanden) = Schaffung von 2 U3-Plätzen;
- Umwandlung der altersgemischten Gruppe in der Kita Bole in eine Krippengruppe (Personalschlüssel 2,0 ist bereits vorhanden) = Schaffung von 3 U3-Plätzen. Die bisher eingeplanten 6 Elementarkinder können in die beiden Regelgruppen (je 3 freie Plätze) wechseln;
- Umwandlung der altersgemischten Gruppe in der Kita Nordlichter in eine Krippengruppe (Personalschlüssel 2,0 ist bereits vorhanden) = Schaffung von 3 U3-Plätzen. Die bisher eingeplanten 6 Elementarkinder können in die Regelgruppen (derzeit 13 freie Plätze) wechseln.
Darüber hinaus wird in der Kita Nordlichter eine 2. Integrationsgruppe durch Umwandlung einer Regelgruppe (11 Regelkinder, 4 I-Kinder) eingerichtet. Voraussetzung ist die Anerkennung der entsprechenden Förderbedarfe durch das Kreissozialamt und dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Ziel ist es, diese 2. Integrationsgruppe dauerhaft zu etablieren. Dadurch fallen 5 Regelplätze und 2 Notplätze weg.
Mit den Maßnahmen sind keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen verbunden, da der erforderliche Personalschlüssel in den jeweiligen Gruppen bereits vorhanden ist, lediglich Ausstattung und Spielmaterialien müssten ggf. ergänzt werden. In der Integrationsgruppe werden zusätzlich entstehende Personalkosten für eine heilpädagogische Fachkraft über die Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig- holsteinischen Kreise (Kosoz) refinanziert.
Zwischenergebnis
U3-Bereich
Im Rahmen der Übergangslösung werden kurzfristig 8 U3-Plätze geschaffen (6 vormittags, 2 nachmittags). Nach der Wartelistensituation fehlen ab August 2017 weiterhin 3 und ab Januar 2018 weitere 6 Betreuungsplätze.
Ü3-Bereich
Durch die Umwandlungsmaßnahmen verringern sich die freien Kapazitäten auf 2 freie Plätze (1 vormittags, 1 nachmittags). Bei Engpässen, die spätestens ab Januar 2018 entstehen können, haben sich die Träger bereit erklärt, die Regelgruppenstärke von 20 auf 22 Kinder aufzustocken. Mit der Besetzung der Notplätze können weitere 12 Kinder aufgenommen werden.
Um das Betreuungsangebot zum Kita-Jahr 2017/2018 im Rahmen der bis 31.07.2018 befristeten Übergangslösung abzurunden, wird den politischen Gremien empfohlen, folgende Maßnahmen zu beschließen (siehe Drucksache 2017/046):
1. Die Nachmittagsbetreuung (2 Tagespflegegruppen) in der Kita Elbbande der Familienbildungsbildungsstätte wird bis zum 31.07.2018 fortgeführt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, sofern sich der Bedarf ergibt, in der Kita Elbbande
a) eine Tagespflegegruppe in eine altersgemischte Nachmittagsgruppe befristet bis zum 31.07.2018 umzuwandeln und
b) das Flexi-Angebot von 14:30 Uhr auf 17:00 Uhr unter Einbeziehung der 2. Nami-Tagespflegegruppe zu erweitern
um flexibel auf ansteigende Betreuungsbedarfe reagieren zu können.
Anlagenverzeichnis:
1. Belegung der Kindertagesstättenplätze ü3
2. Belegung der Kindertagesstättenplätze u3
3. Rechtliche Vorgaben
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1. Belegung der Kindetagesstättenplätze ü3 (71 KB) | |||
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2 | 2. Belegung der Kindetagesstättenplätze u3 (63 KB) | |||
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3 | 3. Rechtliche Vorgaben (23 KB) |