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Vorlage - /2017/015  

Betreff: Entwurf des 4. Regionalen Nahverkehrsplanes für den Kreis Steinburg
Stellungnahme der Stadt Glückstadt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
14.03.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Glückstadt nimmt zum Entwurf des 4. Regionalen Nahverkehrsplanes (RNVP) für den Kreis Steinburg wie folgt Stellung:

 

Die Stadt Glückstadt fordert

 

  1. eine Einbindung des Kreises Steinburg in den HVV
    1. Nach den geltenden Raumordnungsplänen (Landesentwicklungsplan, Regionalplan)  soll der Schienenverkehr hinsichtlich Bedienung und Infrastruktur so ausgerichtet werden, dass ein größerer Anteil des erwarteten Verkehrszuwachses übernommen werden kann. Dies kann in der Metropolregion Hamburg für den Kreis Steinburg nur durch eine Einbindung in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) sinnvoll erreicht werden.
    2. Nach dem Landesweiten Nahverkehrsplan soll eine zielgruppenorientierte Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes mit Ausrichtung auf die Mobilitätsbedürfnisse der Verkehrsteilnehmer*innen erfolgen. Dieses Bedürfnis ist im Kreis Steinburg eindeutig auf eine Einbindung in den HVV ausgerichtet. Dies belegt eine entsprechende Umfrage unter den Pendler*innen aus dem Raum Glückstadt mit eindrucksvollen Zahlen.
    3. Der Entwurf des 4. RNVP stellt den hohen Anteil der Pendler mit dem Hauptziel Hamburg fest (vgl. S. 38). Diesem Verkehrsbedürfnis, das zukünftig weiter steigen wird, wird nicht durch die Entwicklung eines „Nord-Tarifs“, sondern nur durch eine Einbindung in den HVV entsprochen.

 

  1. eine  verbesserte ÖPNV-Anbindung der Umlandgemeinden an das Unterzentrum Glückstadt

Die demographische Entwicklung führt zu einem Rückgang der Bevölkerung in ländlich geprägten Bereichen. Damit einher geht der Verlust von Infrastrukturen vor allem in kleineren Gemeinden. Umso wichtiger wird es, dass diese Gemeinden durch öffentlichen Personennahverkehr an die zentralen Orte angebunden werden. Dies gilt auch für die Stadt Glückstadt.

Bei der Konzeptionierung einer verbesserten ÖPNV-Anbindung der Umlandgemeinden an das Unterzentrum Glückstadt sind auch alternative Bedienformen zu berücksichtigen. Die im Entwurf hierfür aufgeführten Planungsgrundsätze (vgl. S. 105) sollten so überarbeitet werden, dass auch Bürgerbusse realistische Chancen auf eine finanzielle Förderung erhalten. Die im Entwurf vorgesehene Konzentration auf die Bedienform „Anrufsammeltaxi“ reicht nicht aus.

 

Aufgrund der Bedeutung der Stadt Glückstadt als Verknüpfungspunkt von Bus- und Schienenverkehr und als Standort mit den zweithöchsten Pendlerzahlen im Kreis Steinburg sollten die Stadt Glückstadt und das Umland in der Stufe 1 zur Einführung alternativer Bedienformen (vgl. S. 104) berücksichtigt werden

 

Im Übrigen steht zu befürchten, dass die im Entwurf des RNVP formulierte Zielstellung einer „ausreichenden Bedienung“ für „alle Teile des Kreises“ (vgl. S. 52) zur Worthülse wird, wenn Handlungsbedarf  in einer „Verdichtung des Verkehrsangebotes auf nachfragenstarken Achsen bzw. Linien in Zeiträumen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen“ (vgl. S. 87) gesehen wird.

 

  1. eine Ergänzung des Stadtverkehrs Glückstadt für den Stadtteil Glückstadt-Nord durch Ausdehnung des Busverkehrs auf die Wochenenden.

Im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ wurden in Glückstadt-Nord sogenannte „Vorbereitende Untersuchungen“ durchgeführt. Sie kamen zum Ergebnis, dass es in diesem Stadtteil Defizite hinsichtlich der Nahversorgung und Dienstleistungsinfrastruktur gibt. Da die ansonsten stark nachgefragte Busverbindung in die Innenstadt an Wochenenden und Feiertagen nicht bedient wird, werden hierdurch - insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen - die Versorgung und die Teilnahme am öffentlichen, sozialen und kulturellen Leben in der Innenstadt  erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Diesem Mangel ist durch eine  Ausweitung des Busangebotes auf die Wochenenden und Feiertage zu begegnen.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Am 30.01.2017 ging ein Schreiben des ÖPNV-Zweckverbandes bei der Stadt Glückstadt ein, mit der um Stellungnahme zum Entwurf des 4. Regionalen Nahverkehrsplanes bis zum 13. März 2017 gebeten wurde. Unter Hinweis auf den Sitzungstermin des Bauausschusses am 14. März 2017 wurde der Bitte der Stadt Glückstadt um Verlängerung dieser Frist bis zum 15.03.2017 entsprochen.

 

Auf der Homepage des ÖPNV-Zweckverbandes wird zur Fortschreibung des 4. RNVP (siehe http://www.öpnv-steinburg.de/rnvp/vierter-rnvp.html) folgendes erläutert:

Seit Mitte der 90’er Jahre ist der Regionale Nahverkehrsplan (RNVP) das zentrale Planungsinstrument zur Gestaltung und Weiterentwicklung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein. Der Zweckverband ÖPNV Steinburg hat als zuständiger ÖPNV-Aufgabenträger für den Kreis Steinburg 2011 seinen dritten, derzeit noch gültigen Regionalen Nahverkehrsplan, beschlossen.

Nun ist der Zweckverband damit befasst, den 4. RNVP aufzustellen, um die Vorgaben für die ÖPNV-Gestaltung den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und die Finanzierung des ÖPNV für die kommenden Jahre zu sichern. Inhaltlich geht es schwerpunktmäßig um
 die Überprüfung und Anpassung von Qualitätsstandards für die Gestaltung des ÖPNV-Systems auch im Hinblick auf die Vergabe von ÖPNV-Leistungen (Anforderungsprofil),
 die Überprüfung und Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes insbesondere im Hinblick auf hochwertige Angebote und den Einsatz alternativer Bedienungsformen und Mobilitätsangebote speziell für Zeiten und Räume mit schwacher Verkehrsnachfrage,
 die bessere Vernetzung innerhalb des ÖPNV-Systems und mit dem Individualverkehr,
 den Aufbau eines integrierten ÖPNV-Marketings und ÖPNV-Managements.

Zudem steht ab 2018 die  Neuvergabe von ÖPNV-Leistungen bzw. der bereits im 3. RNVP festgelegten Teilnetze an, für die der RNVP eine wichtige Grundlage bildet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2017 sind unter der HH-Stelle 5.4.7.010.531300 für die ÖPNV-Umlage 97.600 € eingeplant. Finanzielle Auswirkungen des 4. RNVP für die Stadt Glückstadt können sich ergeben, wenn die Umlage erhöht werden sollte.

 


Anlagenverzeichnis:

Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage den Entwurf des 4. RNVP mit einem Umfang von 147 Seiten beizufügen. Sie kann unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 4. RNVP (6508 KB)