Vorlage - /2016/179
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Beschlussvorschlag:
Zur Fortführung des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ (SoS) wird ein Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 4.521.000,- € für den Zeitraum 2017 – 2021 gestellt.
Der Bundes-, Landes- und Eigenanteil der Stadt wird unter Produkt 5.1.1.020, Maßnahme 5032, in den Haushaltsjahren 2017 – 2021 mit durchschnittlich 904.200,- €/p.a. bereitgestellt.
Ebenfalls werden die städtischen Eigenanteile für:
- die Kosten eines Sanierungsträgers in Höhe von ca. 75.000,- € (Programmlaufzeit insgesamt ca. 375.000,- €) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543150,
- die Bearbeitungsentgelte in Höhe von ca. 12.700,- €/p.a. (Programmlaufzeit insgesamt ca. 63.500,- €) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543160 sowie
- die Kosten des Quartiersmanagements in Höhe von ca. 40.000,- €/p.a. (Programmlaufzeit insgesamt 200.000 €) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543150
zur Verfügung gestellt.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadt wurde 2014 in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ mit dem Stadtteilgebiet „Nord“ aufgenommen. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) inkl. integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), die als Grundlage der durchzuführenden Maßnahmen dienen, liegen der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vor – siehe DS 2016/114. Nach Beschlussfassung hat das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (MIB) das Konzept zu genehmigen. Erst dann können Einzelmaßnahmen für das Fördergebiet „Nord“ benannt werden.
Die bereits genehmigten Mittel wurden für die VU inkl. Bürgerbeteiligung benötigt.
Mit DS 2016/126 wurde eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen. Mit den zu beantragenden Städtebauförderungsmitteln sollen in dem Zeitraum von 2017 - 2021 die Maßnahmen:
- Machbarkeitsstudie Stadtteilhaus
- Bereichsplanung Neue Mitte
- Gestaltungshandbuch Glückstadt-Nord
- Konkurrierendes Gutachterverfahren für generationsübergreifenden Stadtteiltreffpunkt
- Wasserlauf „Bolritt“
- Umbau der Königsberger Straße zur Fahrradstraße
- Fuß- und Radbrücke Janssenweg
- Optimierung Roter Weg
- Grundstückserwerb durch die Stadt (entweder für generationsübergreifenden Stadtteiltreffpunkt oder für Sportplatz)
- Qualifizierung des Spielplatzes „Flensburger Straße“
- Tag der Städtebauförderung 2017 und ggf. 2018
begonnen, vorbereitet bzw. umgesetzt werden. Es handelt sich bei der Aufzählung nicht um eine Rangfolge. Jede Einzelmaßnahme wird dem entsprechenden Ausschuss zur Genehmigung vorgelegt werden.
Neben diesen Maßnahmen müssen auch
- die Kosten des Sanierungsträgers,
- de Kosten des Quartiermanagements und
- der Verfügungsfonds
aus den zu beantragenden Mitteln gezahlt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Stadt erhält bereits seit dem Programmjahr 2011 Städtebauförderungsmittel aus dem KSG-Programm und seit dem Programmjahr 2014 zusätzlich aus dem Programm Soziale Stadt. Die Zusammenstellung der einzelnen Laufzeiten und der Summen ergibt sich aus der Anlage.
(Hinweis: Für das Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden ist ebenfalls die Beantragung von Städtebauförderungsmittel ab Programmjahr 2017 vorgesehen – siehe DS 2016/152. Diese Mittel wurden ebenfalls in der Aufstellung berücksichtigt.)
Neben den städtischen Mitteln sind jährliche Bearbeitungsentgelte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (ca. 2,1 % der bewilligten Fördermittel) zu zahlen, d.h. durchschnittlich ca. 12.700,- €/p.a., für die Gesamtlaufzeit ca. 63.500,- €.
Bei einer Antragstellung für das Programmjahr 2017 hat die Stadt zu den bereits zu leistenden Eigenanteilen jährlich voraussichtlich 55.000,- € Sanierungsträgervergütung zusätzlich aufzubringen. Nach den seit 2015 geltenden Städtebauförderungsrichtlinien hat die Stadt 50 % der Kosten für einen Sanierungsträger aus Eigenmitteln zu tragen.
Ebenso hat die Stadt Kosten des Quartiermanagements in Höhe von 40.000,- € (50 % der Kosten) aus Eigenmitteln zu übernehmen.
Anlagenverzeichnis:
Aufstellung Städtebauförderungsmittel
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Anlagen: | |||||
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1 | Aufstellung Städtebauförderungsmittel (80 KB) |