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Vorlage - /2016/133  

Betreff: Wohnmobilparkplatz und Entsorgungsstation
Status:öffentlich  
Art:Mitteilung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
28.11.2016 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Bauausschuss
06.12.2016 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

Wohnmobilparkplatz

 

Zur Drucksache 2016/122 i.S. Parkgebührenverordnung wurde vom Hauptausschuss am 10.10.2016 angeregt, Hinweisschilder am Wohnmobilparkplatz mit Verweis auf die öffentliche Toilettenanlage auf der Docke aufzustellen.

 

Auf das Schild wären folgende Informationen aufzunehmen:

-          Weg zum öffentlichen WC als Zeichnung, da der Standort sehr schwer erklärbar ist,

-          tägliche Öffnungszeiten (09:00 Uhr bis 19:00 Uhr) und

-          saisonal bedingte Öffnungszeiten (01.03. - 31.10.)

Das Schild müsste eine entsprechende Größe haben und evtl. mehrfach aufgestellt werden. Deshalb soll darauf verzichtet werden.

 

Stattdessen ist vorgesehen, einen Hinweis in den Informationsschreiben, die die Wohnmobilisten am Wohnmobilparkplatz erhalten können, aufzunehmen.

 

Entsorgungsstation für Wohnmobilisten

 

Ebenfalls wurde um Prüfung gebeten, ob auf dem Vorgelände der SEG eine Entsorgungsstation für  Wohnmobilisten eingerichtet werden könnte.

 

Diese Möglichkeit wurde bereits 2013 zusammen mit der SEG überprüft: Zum einen gibt es auf dem Vorgelände für Wohnmobilisten keine Wendemöglichkeit, das Herauffahren auf das Betriebsgelände wurde aus sicherheitstechnischen Gründen abgelehnt. Zum anderen sind in diesem Zusammenhang auch der Fährverkehr und die damit verbundenen Rückstauungen zu betrachten. Deshalb kam eine Anlage auf dem Gelände nicht in Betracht.

Als nächste Möglichkeit wurde der P+R-Parkplatz Pentzstraße untersucht. Eine Entsorgungsstation an der Stelle hat den Vorteil, dass auch größere Fahrzeuge diese anfahren können und sie zentral liegt. Die Stadtwerke Glückstadt waren damals bereit, die Unterhaltung (Entleeren Geld-Kassetten etc.) nach Übertragung der Aufgabe zu übernehmen.

Danach wurde die Möglichkeit der Errichtung auf dem Multifunktionsplatz geprüft, da auch diese Fläche eine entsprechende Größe für das Heranfahren hat. Es stellte sich heraus, dass hier bereits technische Einrichtungen, die benötigt werden, vorhanden sind.

Alle Überlegungen wurden zurückgestellt, als der Antrag auf Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf der Docke (siehe DS 2014/133-2) gestellt wurde. Da dies bereits im Vorfeld als eine Möglichkeit zur Anlegung eines Stellplatzes angesehen wurde, wurden die technischen Einrichtungen bereits verlegt. Dieser Platz wird durch die Nähe zu dem derzeitigen Wohnmobilparkplatz  favorisiert, konnte aber durch die nicht abgeschlossene Entscheidung über die DS 2014/133 noch nicht realisiert werden.

 

Finanzierung einer Entsorgungsstation

 

Es wurde im Hauptausschuss auch die Frage gestellt, ob für die Entsorgungsstation P+R-Parkplatz Pentzstraße Haushaltsmittel vorhanden sind.

 

Haushaltsmittel wurden unter Kostenstelle 5.4.6.030/0610.785200 in Höhe von 22.500,- € im Jahr 2014 für die Errichtung einer Entsorgungsstation zur Verfügung gestellt (ausgehend von einer bereits gepflasterten Fläche P+R-Parkplatz Pentzstraße). Eine Haushaltsermächtigung, d.h. Haushalts-Rest wurde für das Jahr 2015 gebildet. Da es unklar war, wie es mit einem Wohnmobilstellplatz weitergehen würde, wurden die Mittel nicht weiter übertragen.

 

Unter Kostenstelle 5.7.5.020/0610.785200 standen in 2016 für eine Entsorgungsstation Wohnmobilplatz auf der Docke 40.000,- € zur Verfügung. Da nicht bekannt war, wann eine Grundsatzentscheidung getroffen wird, wurden die Mittel über den Nachtragshaushalt 2016 zurückgegeben und für 2017 erneut eingeworben. Wird eine weitergehende Ausstattung gewünscht (Stromversorgung, Wasserversorgung, Beleuchtung), wären zusätzliche Haushaltsmittel in einer geschätzten Größenordnung von ca. 70.000 € bereit zu stellen.

 

Zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf der Docke ist der B-Plan entsprechend zu ändern. Die hierfür benötigten Mittel in Höhe von 5.000,- € wurden bei der Kostenstelle 5.1.1.010/0620.785300 für 2016 eingeworben, eine Haushaltsermächtigung für 2017 wird beantragt.

 


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen