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Vorlage - /2016/113-1  

Betreff: Modernes Glasfasernetz für ein modernes Glückstadt - Schnelles Internet für alle;
hier: haushaltsrechtliche Hinweise
Status:öffentlich  
Art:MitteilungBezüglich:
/2016/113
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
12.09.2016 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
22.09.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

Hinsichtlich des Antrages der Piraten- und SPD-Fraktion zum Ausbau der Stadt Glückstadt mit einem modernen Glasfasernetz muss seitens der Verwaltung nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Folgendes mitgeteilt werden:

 

Bei der Angelegenheit "Breitbandversorgung in Glückstadt" dürfte es sich um eine originäre Aufgabe der Stadtwerke Glückstadt GmbH handeln.

 

Die Stadtwerke Glückstadt haben im Gesellschaftsvertrag die Aufgabe "Aufbau und Betrieb von Kommunikationsnetzen aller Art" enthalten, so dass hier eher der Ansatzpunkt zu sehen ist, dass die Stadtwerke Glückstadt GmbH dies direkt in ihren Wirtschaftsplan einzustellen und damit selbst diese umfangreiche Maßnahme durch Kredite zu finanzieren haben.

 

Dadurch wird der Stadthaushalt dann finanziell nicht belastet. Unabhängig davon gibt es einen Beschluss der Stadtvertretung, dass der jährlich erwirtschaftete Gewinn der Stadtwerke im vollen Umfang dort zur Sicherung der Eigenkapitalquote verbleibt.

 

Sofern die Stadt in ihren Haushalt einen entsprechenden genehmigungspflichtigen fünf Millionen Euro Kredit einplanen sollte, ist die Genehmigungsfähigkeit aus Sicht der Kommunalaufsicht kaum denkbar. Der Hinweis ist eindeutig.

 

Zudem wären seitens der Stadt Glückstadt auch beihilferechtliche Fragen zu klären.

Je nach Konstellation wäre zu prüfen, ob Glückstadt sich wirtschaftlich betätigt.

 

Hinsichtlich des Verbleibs des Gewinns bei den Stadtwerken wird auf Ziffer II. Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungs-/Einnahmequellen, hier auf Nr. 36. Gewinnabführung Versorgungs- und Verkehrsbetriebe, der Hinweise des MIB verwiesen. Dieser Hinweis bezieht sich auf den Erlass zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen (sog. "Giftliste"), den das Land herausgibt. Also ein Hinweis darauf, dass der Gewinn der Stadtwerke doch zwingend zu vereinnahmen ist.

 

 

Hierzu gibt eine ergänzende Nachfrage / Anmerkung von Herrn Dr. Hansen:

Irgendwie kann die Ansicht der Kommunalaufsicht nur bedingt geteilt werden. Der Zweckverband Breitband des Kreises Steinburg macht ja im Umland genau das, was in Glückstadt die Stadtwerke leisten sollen. Der Zweckverband wird nun laut Satzung wie selbstverständlich von seinen Mitgliedern finanziert. Wieso hat da die Kommunalaufsicht keine Einwände, wenn die Stadt Glückstadt aber ihren „Zweckverband“ = Stadtwerke mit dieser Aufgabe betraut schon. Haben Sie dafür eine plausible Erklärung?

 

 

Hierzu konnte bislang noch keine Rücksprache mit der Kommunalaufsicht gehalten werden. Unabhängig davon ist aber seitens der Verwaltung darauf hinzuweisen, dass die Aufgabe "Breitbandversorung" zwar in beiden Fällen (im Zweckverband und in den Stadtwerken) umgesetzt werden kann, dies aber leider aufgrund der "Unternehmensstruktur" nicht finanziell zu vergleichen ist.

 

Die Stadtwerke Glückstadt ist eine GmbH, damit ein "eigenständiges Unternehmen" und wird nicht wie in einem Zweckverband durch "allgemeine Umlagen" finanziert. Diese "allgemeinen Umlagen" dienen analog des Schulverbandes Glückstadt zur Deckung der Ausgaben und sind daher "haushaltsrechtlich und beihilferechtlich" unproblematisch. Eine GmbH ist kein umlagenfinanzierter Bereich, sodass hier dann immer von einem Zuschuss bzw. Zuwendung ausgegangen werden muss, wenn die Stadt die Stadtwerke finanziell unterstützen würde.

 

Diese städt. Zuschüsse bzw. Zuwendungen an die Stadtwerke wären aber freiwillige Zuschüsse bzw. Zuwendungen, die den haushaltsrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Stadtwerke als GmbH im Wettbewerb mit anderen Unternehmen liegen und daher dies auch beihilferechtlich zu würdigen ist (wie bei allen anderen "versteckten" Zuschüsse - u.a. Verlustausgleich Fortuna-Bad, Kommunaler Service usw. -).

 


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen