Vorlage - /2016/083-2
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Sach- und Problemdarstellung:
Zur Drucksache /2016/083 (Nachtragshaushalt 2016) wurden noch folgende Fragen der SPD-Fraktion gestellt. Die Antworten der Verwaltung sind jeweils direkt bei der Buchungsstelle angeführt:
2.8.1.020.529100:
Frage:
Sind in dem Betrag von 45.000,00 € für 2016 auch schon Beratungsleistungen enthalten? Oder kommen die noch obendrauf?
Antwort:
Ein kleiner Teil von 20.000,00 € für Beratungsleistungen für die 400-Jahr-Feier fällt im Jahr 2016 an. Dieser ist in dem Betrag von 45.000,00 € schon enthalten.
4.2.1.010.531800:
Frage:
Gibt es schon einen Gesprächstermin mit Politik, Verwaltung und ETSV?
Antwort:
Nein, darum wollten sich die Fraktionsvorsitzenden kümmern (siehe Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 08.06.2016).
5.7.1.010.529100:
Frage:
Der zweite Absatz der Begründung ist tw. nicht lesbar; die Zelle ist zu klein.
Antwort:
Nachfolgend der gesamte Text:
"Ein Angebot für die Erstellung von Corporate Design für die Stadt Glückstadt liegt vor. Die Einsparung von 17.017,30 € soll nun als Investition für diese Maßnahme getätigt werden. Begründung: Das Corporate Design u.a. mit der einheitlichen Gestaltung von unterschiedlichen Kommunikationsmitteln (Briefpapier, Visitenkarte, Einladung, Logo, Slogan, Internetauftritt, Flyer, Broschüre, usw.) soll die Außenwirkung und das Erscheinungsbild der Stadt Glückstadt verbessern.
Die weitere Einsparung für die Imagebroschüre soll jetzt für die Umfahrung des Busses für das Gewerbegebiet genutzt werden (2.000 EUR)."
1.1.1.110/0520.782100:
Frage:
Der ersten Begründung zur Frage des Linksabbiegers konnte entnommen werden, dass es bisher keine Beschlussfassung gibt. Weitere Erläuterungen seitens der Verwaltung gab es nicht. Daher die Frage: Wie ist das weitere Vorgehen geplant? Die Verwaltung scheint davon auszugehen, das Geld in diesem Jahr zu brauchen. Dies kann nur unterstützt werden. Wie plant die Verwaltung, dies abzusichern?
Antwort:
Die Verwaltung befindet sich mit der Eigentümerin in Gesprächen über die Bauleitplanung und über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Grundstückskaufvertrages. Ziel ist es, mit einem "Gesamtpaket" im Dezember 2016 in die Beratungen der zuständigen Gremien zu gehen.
5.4.1.010/2006.785200:
Frage:
Die Sanierung des Bahnübergangs soll erst in 2017 stattfinden, oder? Damit muss auch der Anteil der Stadt erst in 2017 veranschlagt werden, da die DB sicherlich am Ende der Maßnahme erst eine Rechnung an die Stadt stellt.
Antwort:
Vor Durchführung der Maßnahme ist eine „Kreuzungsvereinbarung“ abzuschließen. Damit sie geschlossen werden kann, muss der Finanzierungsanteil der Stadt im Haushalt bereitgestellt werden.
Grundstücksangelegenheit:
Frage:
Wo ist die Einnahme der 120.000,00 € vom Klinikum Itzehoe veranschlagt?
Antwort:
Gemäß Beschluss der Stadtvertretung vom 14.07.2016 wird der Löschung der Grundschuld erst zugestimmt, wenn ein Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren vorliegt. Dies ist noch nicht erfolgt, so dass derzeit nicht absehbar ist, wann die Einnahme fließt.
Des Weiteren ist die aktualisierte Haushaltssatzung (Stand 07.09.2016) als Anlage 1 sowie die aktualisierte Veränderungsliste (Stand 07.09.2016) als Anlage 2 beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - aktualisierte Haushaltssatzung (Stand 07.09.2016)
Anlage 2 - aktualisierte Veränderungsliste (Stand 07.09.2016)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 - aktualisierte Haushaltsatzung (Stand 07.09.2016) (20 KB) | |||
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2 | Anlage 2 - aktualisierte Veränderungsliste (Stand 07.09.2016) (171 KB) |