Vorlage - /2015/078-1
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Sach- und Problemdarstellung:
Zur Drucksache 2015/078 wurde beschlossen, einen Antrag auf Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Soziale Stadt“ für die Gesamtmaßnahme „Nord“ zu stellen. Der Antrag umfasste eine Gesamt-Fördersumme von 900.000,- €: Der städtische Anteil für die Gesamtlaufzeit von 2016 – 2021 hätte danach 300.000,- € bzw. 100.000,- € p.a. betragen.
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten teilte mit Bescheid vom 29.08.2016 mit, dass dem städtischen Antrag mit einem Förderungsbetrag von 810.000,- € entsprochen wird; gleichzeitig wurden die Fälligkeiten festgelegt:
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | Summe |
Bundesmittel | 0 € | 0 € | 100.000 € | 88.000 € | 82.000 € | 270.000 € |
Landesmittel | 0 € | 0 € | 100.000 € | 88.000 € | 82.000 € | 270.000 € |
Eigenmittel | 0 € | 0 € | 100.000 € | 88.000 € | 82.000 € | 270.000 € |
Die Änderungen werden zum Produkt 5.1.1.020.5029 (Städtebauförderungsmittel) als auch zur Kostenstelle 5.1.1.020.543160 (Bearbeitungsentgelt) sowohl über Veränderungsliste zur Nachtragshaushaltsberatung 2016 aufgegeben als auch in der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen