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Vorlage - /2016/105  

Betreff: Kindertagesstätten
Elternbeiträge in Kindertagesstätten
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
06.09.2016 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss
12.09.2016 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
22.09.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Von einer Erhöhung der Elternbeiträge wird abgesehen.

 

Zukünftig erfolgt die Kalkulation der Elternbeiträge auf Grundlage der jeweils zum Oktober eines Jahres durch die Kita-Träger vorzulegenden Haushaltspläne

 


Sach- und Problemdarstellung:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 wurde angeregt, die Elternbeiträge aufgrund der steigenden Betriebskosten um 5 % anzuheben.  

 

Für die Mitfinanzierung des Betriebs der Kindertagesstätten haben die Personensorgeberechtigten einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtung zu leisten (§ 25 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz (KitaG).

 

Eine landesweit geltende Empfehlung über die Höhe der Elternbeiträge existiert aufgrund der unterschiedlichen Verhältnisse im Land nicht. Nach Auffassung der kommunalen Landesverbände muss der Elternbeitrag wesentlich zur Deckung der Betriebskosten beitragen. Die kommunalen Landesverbände empfehlen in kreisangehörigen Gemeinden den Elternbeitrag auf mindestens 30 % der ermittelten Betriebskosten je Platz festzulegen.

 

In Glückstadt besteht seit Ewigkeiten eine vertragliche Vereinbarung mit den Kita-Trägern, dass  die Elternbeiträge mindestens 35 % der Betriebskosten betragen sollen. Die Stadt kann jedoch von den Trägern verlangen, einen über 35 % hinausgehenden Prozentsatz in ihrer Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Sie kann weiterhin verlangen, dass die Teilnahmebeiträge aller Kindertageseinrichtungen einheitlich gestaltet werden.

 

Vor dem Hintergrund,

 

  • die Einnahmesituation der Einrichtungen durch Besetzung nicht belegter Plätze, insbesondere im Nachmittagsbereich, zu verbessern und
  • zur Vermeidung, dass Eltern aufgrund eines höheren Preises in einer Einrichtung darauf verzichten, dort einen Platz in Anspruch zu nehmen

 

wurden zum 01.08.2005 einheitliche Elternbeiträge durch Beschluss der Stadtvertretung eingeführt. Damit konnte eine Konkurrenzsituation zwischen den Glückstädter Kitaträgern vermieden werden.

 

Ü 3 – Kinder – Regelgruppen, altersgemischte Gruppen

 

Zuletzt wurde durch Beschluss der Stadtvertretung vom 28.06.2007 der Beitrag für eine Betreuung von 20 Stunden in der Woche (Gruppenzeit 4 Std./Tag) zum 01.08.2007 auf 112 € monatlich festgesetzt.

 

Jede weitere Betreuungsstunde wurde mit 28 €/Monat berechnet.

 

Ü 3 – Kinder – Krippe, altersgemischte Gruppen

 

Mit Einführung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren hat die Stadtvertretung durch Beschluss vom 25.06.2009 den Elternbeitrag für eine Betreuung von wöchentlich 25 Stunden (Gruppenzeit 5 Std./Tag) ab dem 01.08.2009 auf 195 € und für wöchentlich 40 Stunden auf 295 € (Gruppenzeit 8 Std./Tag) im Monat festgesetzt.

 

Jede weitere Betreuungsstunde wurde mit 37,50 €/Monat berechnet.

 

Eine Beitragsanpassung ist seitdem nicht erfolgt.

 

Berechnungsmodus (siehe Anlage 1, Tabelle 1 zur Drucksache)

 

Für die Neuberechnung der Elternbeiträge hat die Verwaltung eine Berechnung entwickelt, die auf der Summe der sich aus den Jahresabschlüssen 2015 ergebenden laufenden Betriebskosten aller Einrichtungen in Glückstadt basiert (Tabelle 1, Spalte 3).

 

Dazu wurde der vertraglich vereinbarte Deckungsgrad (Zielwert) von 35% errechnet. (Tabelle 1, Spalte 4).

 

Dieser Betrag (Zielwert) wurde durch die Anzahl der jährlichen Betreuungsstunden (Tabelle 1, Spalte 7) dividiert, um so einen Stundensatz für den Ü 3 - Bereich zu ermitteln.

 

Dieser Stundensatz (Tabelle 2, Spalte 4) wurde für den Bereich der U 3-Kinder mit dem Faktor 1,4 multipliziert. Der abweichende Rechenfaktor wurde gewählt, da der Fachkräfte-Schlüssel in den U3-Gruppen von denen der Elementargruppen abweicht. Für die Ermittlung des Faktors wurden die derzeitigen Elternbeiträge U3 und Ü3 ins Verhältnis gesetzt (Beitrag U 3 - 157,50 € dividiert durch Beitrag Ü 3 - 112 € = 1,4).

 

Nach dem vorgenannten Rechenmodell ergeben sich folgende Stundensätze (siehe Anlage 1, Tabelle 2, Spalte 5):

 

Ü 3 – Kinder

 

  • Betreuung in Regel- und altersgemischten Gruppen: 31,11 €.

 

Ü 3 – Kinder

 

  • Betreuung in Krippen- und altersgemischten Gruppen: 43,50 €.

 

Im Ergebnis bedeutet dies eine Entgelterhöhung von rd. 11 % (Tabelle 3).

 

Eine Erhöhung der Elternbeiträge hat folgende Auswirkungen (vereinfacht dargestellt):

 

  • Belastungen der Eltern mit „normalem“ Einkommen,
  • Belastung des Kreises durch erhöhte Sozialstaffelgewährung* für Eltern mit „geringem“ oder „keinem“ Einkommen,
  • Einnahmeverbesserung der Kita-Träger, welche zur
  • Senkung des Zuschusses der Stadt führen.

 

*Im Kita-Jahr 2015/2016 haben rd. 38 % der Eltern eine Beitragsermäßigung über die Sozialstaffel erhalten.

 

Die Betriebskosten aller Kita-Einrichtungen belaufen sich lt. Verwendungsnachweise 2015 auf insgesamt 1.878.229,99 € für den Regel- und Krippenbereich. 2015 wurden Elternbeiträge und Ausgleichzahlungen im Rahmen der Sozialstaffel des Kreises Steinburg von 569.512,35 € erzielt. Dies entspricht einem Anteil von 31,06 % an den Betriebskosten.

 

Eine Anhebung der Elternbeiträge von rd. 11 % könnte zu Mehreinnahmen bei den Kita-Trägern von rd. 87.800 € (Zielwert 35% = 657.380,50 € ./. Einnahme 2015 = 569.512,35 €) führen.

 

Hinweis der Verwaltung

Im Umkehrschluss bedeutet dies nicht, dass die Zuschüsse der Stadt in gleichem Umfang sinken. Dies liegt insbesondere daran, dass das Land und der Kreis ihre Zuschüsse gedeckelt haben. Die Deckelung der Fördersummen bei gleichzeitigem Ausbau der Kindertageseinrichtungen hat zur Folge, dass die Fördersummen für die einzelnen  Einrichtungen stetig geringer werden. Der Rückgang der Fördermittel hat zur Folge, dass bei den Einrichtungen höhere ungedeckte Betriebskosten entstehen, die durch den Defizitausgleich (95 %) zu einer höheren Bezuschussung durch die Stadt führen. Hinzu kommen steigende Personalkosten in den Einrichtungen.

 

Vorschlag der Verwaltung

 

Zum Vergleich der Elternbeiträge gegenüber dem Umland wird auf die als Anlage 2 beigefügte Übersicht verwiesen. Die Elternbeiträge sind vergleichsweise niedrig.  Mit der Beibehaltung der Beiträge könnte sich Glückstadt insofern als familienfreundliche Stadt präsentieren.

 

Daneben wurde in den vergangenen Jahren das Betreuungsangebot für Kinder in Glückstadt stetig ausgebaut und dem Bedarf der Personensorgeberechtigten angepasst.

 

Dennoch beträgt der Anteil der Eltern aktuell an den Betriebskosten 31,06 % und liegt über den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände von 30 %.

 

Mit Einführung von einheitlichen Elternbeiträgen und angemessenen Beiträgen für die U3 Betreuung durch die Stadtvertretung ist bereits in Kauf genommen worden, dass die eigentliche vertragliche Regelung, dass die Elternbeiträge mindestens 35 % der Betriebskosten betragen sollen, nicht mehr zwingend anzuwenden ist.

 

Da das Betreuungsangebot weiter ausgebaut wird (aktuell in der Kita Bole und der Kita Nord), stellt die Berechnung eine Momentaufnahme dar und müsste insofern bei nach den derzeit geltenden Regelungen auf Grundlage der für 2017 vorzulegenden Betriebskostenabrechnungen zum Kindergartenjahr 2018/19 überprüft werden.

 

Die Verwaltung schlägt eine andere Verfahrensweise vor:

 

  1. Umstellung der Berechnungsgrundlage von „Rechnungsergebnis Vorjahr“ auf Planzahlen des aktuellen Jahres. Die Umstellung der Berechnungsgrundlage entspricht im Hinblick auf den stetig steigenden Ausbau der Betreuungsangebote, den zunehmend verlängerten Betreuungszeiten, der tariflichen Personalkostensteigerungen den zu erwartenden Kosten.
  2. Bei der Überprüfung des Anteils der Eltern an den Kosten ist das als Anlage 1 beigefügte Berechnungsmodell anzuwenden.
  3. Solange der Anteil der Eltern an den Betriebskosten über 30 % liegt, wird von einer Erhöhung der Elternbeiträge abgesehen.
  4. Die politischen Gremien werden jeweils zu Beginn eines Jahres über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
  5. Sofern sich eine geringere Beteiligung als 30 % ergeben sollte oder sich der seitens der kommunalen Landesverbände empfohlene Deckungsbeitrag ändert, erfolgt automatisch ein Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge durch die Verwaltung.

 

Die Beschlussfassung über eine Erhöhung der Beiträge laut beigefügter Berechnung um 11 % würde zum Kindergartenjahr 2017/18 greifen. Jeweils zum Oktober eines Jahres werden die Haushaltspläne der Kita-Träger für das folgende Jahr vorgelegt. Im Oktober 2016 werden die ganzjährigen Plankosten für die alten und erstmals auch für die neuen Betreuungsangebote in der Kita Bole und Nord abgebildet, so dass eine Überprüfung der Elternbeiträge nach dem neuen Verfahren ebenfalls zum Kindergartenjahr 2017/2018 greifen würde. 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Elternbeiträge nicht anzuheben und zukünftig die neue Verfahrensweise anzuwenden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagenverzeichnis:

 

1.Kalkulation der Elternbeiträge

2.Übersicht Kita-Beiträge / Vergleich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Kalkulation von Elternbeiträgen (62 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Übersicht Kita-Beiträge - Vergleich (77 KB)