Vorlage - /2016/101
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Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadt wurde 2012 in das Städtebauförderungsprogramm KSG aufgenommen. Seitdem wurde in jedem Programmjahr ein Antrag auf Städtebauförderungsmittel gestellt.
Das KSG-Konto weist im Juli 2016 einen Stand von ca. 3.868.000,- € auf. Wie bekannt, konnten bislang keine wesentlichen Ausgaben getätigt werden. Erst nach Beschlussfassung und Veröffentlichung zur Festlegung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Bahnhof“ können dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (MIB) zu jeder Einzelmaßnahme entsprechende Anträge vorgelegt werden – voraussichtlich ab September/Oktober 2016.
Die Maßnahmen, die zu den DS 2015/017 und 2015/017-2 beschlossen wurden (Rathaus, Feuerwache, ETSV, barrierearmer Ausbau von öffentlichen Flächen inkl. Am Fleth, Schaffung von Arbeitsgrundlagen – Gesamtverkehrskonzept, Wettbewerb Bahnhofsumfeld, Radverkehrskonzept), können mit den vorhandenen Mitteln umgesetzt bzw. beauftragt werden, wenn das MIB den Einzelanträgen zustimmt.
Deshalb wird zum Programmjahr 2017 kein erneuter Antrag auf Städtebauförderungsmitteln gestellt. Das MIB teilte mit, dass dieses für eine erneute Antragstellung zum Programmjahr 2018 nicht förderschädlich sei.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen