Vorlage - /2014/080-2
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Sach- und Problemdarstellung:
Sachverhalt
Zur Drucksache 2014/080 wurde die Anschaffung einer Sandsackfüllmaschine beschlossen. Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2016 in Höhe von 90.000,- € zur Verfügung gestellt.
Ausgelöst durch die DS 2014/080-1 erfolgt eine Diskussion, ob es nicht günstigere Füllmaschinen gäbe. Hierzu hat Herr Tießen, Wehrführer, anliegende Stellungnahmen (Anlage 1) abgegeben.
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten gewährt der Stadt Glückstadt eine Sonderbedarfszuweisung für die Anschaffung einer Sandsackfüllmaschine in Höhe von 80.000,- € (siehe Anlage 2). Der Bewilligungszeitraum endet am 30.06.2017, d.h. die Sandsackfüllmaschine ist bis Ende Juni zu bezahlen und bis dahin zu liefern. Wird die Beschaffung nicht innerhalb von 6 Monaten begonnen, kann der Zuwendungsbescheid aufgehoben werden.
Finanzen
Bislang stehen die Mittel für die Anschaffung einer Sandsackfüllmaschine unter Kostenstelle 1.2.6.0100530.783100 „Brandschutz“ zur Verfügung. Die Sandsackfüllmaschine dient dem „Katastrophenschutz“, nunmehr Kostenstelle 1.2.8.010/0530.783100. Deshalb wird im Nachtragshaushalt 2016 diese Positionen entsprechend angepasst. Die Einnahme wird voraussichtlich erst in 2017 fließen, so dass eine entsprechende Veranschlagung im Haushalt 2017 unter 1.2.8.010/0530.681100 erfolgen wird.
Personell ist es derzeit nicht möglich, diese umfangreiche Ausschreibung durchzuführen. Deshalb soll diese an einen Dritten vergeben werden. Die entsprechenden Kosten hierfür (8.700,- €) werden ebenfalls unter Haushaltsstelle 1.2.8.010/0530.783100 über den Nachtragshaushalt 2016 eingeworben.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Stellungnahmen Wehrführer
Anlage 2: Bescheid Sonderbedarfszuweisung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1: Stellungnahmen Wehrführer (2144 KB) | |||
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2 | Anlage 2: Bescheid Sonderbedarfszuweisung (1867 KB) |