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Vorlage - /2016/089  

Betreff: Zuschussangelegenheiten
Antrag des ETSV Fortuna Glückstadt e.V. auf Gewährung eines außerordentlichen Zuschusses für die Gestaltung des Kunstrasenplatzes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
06.09.2016 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss
12.09.2016 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
22.09.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadt Glückstadt übernimmt die Erneuerung der Einfriedung an der Stirnseite des Kunstrasenplatzes zum Molenkiekergang hin. 
  2. Für die Errichtung von Ballfangzäunen wird dem ETSV Fortuna Glückstadt e.V. ein Zuschuss bis zur Höhe von 10.500 € gewährt. 

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Zur Erneuerung des Kunstrasenplatzes waren im Haushalt 2016 der Stadt Kosten in Höhe von 235.000,00 € eingeplant für den Fall, dass für diese Maßnahme keine Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden können. Nachdem die Gesamtmaßnahme aus Mitteln der Städtebauförderung nicht umzu­setzen ist, wird der Kunstrasenplatz nun aus Haushaltsmitteln der Stadt Glückstadt saniert (die Stadt ist Eigentümerin des Kunstrasenplatzes). Nach dem Ausschrei­bungsergebnis kann von Gesamtkosten in Höhe von ca. 180.000,00 € ausgegangen werden. Bei zusätzlichen Kosten für die Herstellung der Einfriedung von rd. 5.000,00 € ergibt sich eine Einsparung von 50.000,00 €.

 

Der ETSV stellt einen Antrag auf Gewährung einer finanziellen Unterstützung für folgende im Zuge der Erneuerung des Kunstrasenplatzes noch vorgesehene Maßnahmen:

 

  1. Errichtung von 2 Ballfangzäunen von jeweils ca. 40 m Länge hinter den Toren und
  2. Erneuerung der Einfriedung zwischen der Einfahrt zum Sportgelände und dem Kunstrasenplatz mit einem Doppelstabmattenzaun in ca. 50 m Länge und 1,5 m Höhe.

 

Hinweis der Verwaltung

Zu 1.) Gemäß Konzept zum Städtebauförderungsantrag und zugehöriger Kostenschätzung wurden jeweils 35 m Ballfangzaun und 50 m Einfriedung mit dem Verein abgestimmt.

 

Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des Vereins auf insgesamt ca. 27.000,00 €* die der ETSV nicht aus Eigenmitteln finanzieren kann. Der Verein bezieht sich mit dem Antrag auf das Konzept zur Entwicklung der Sportanlagen Königskoppel mit Sanierung des Kunstrasenplatzes, aus dem auch die Kosten für die Einfriedung  und der Erstellung zweier Ballfangzäune hervorgehen.

 

*Hinweis der Verwaltung

Gemäß Konzept zum Städtebauförderungsantrag und zugehöriger Kostenschätzung belaufen sich die Kosten auf zusammen ca. 26.000 €.

 

Die Einfriedung auf der Stirnseite des Kunstrasenplatzes Richtung Molenkiekergang ist 1997 von der Stadt Glückstadt erstellt worden und abgängig. Eine Erneuerung mit Kosten von rd. 5.000,00 € ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich und sollte im Rahmen der Gesamtmaßnahme aus Haushaltsmitteln der Stadt finanziert werden. 

 

Weder aus dem Baurecht noch aus dem Nachbarschaftsrecht ergibt sich eine zwingende Verpflichtung zur Errichtung von Ballfangzäunen, wohl aber aus der Verkehrssicherungspflicht. Die Unfallkassen fordern Ballfangeinrichtungen vorzu­sehen, wenn zu befürchten ist, dass Bälle häufig auf benachbarte Verkehrsflächen, Nachbargrundstücke oder andere Stellen auftreffen können und dort Personen- oder Sachschäden bzw. ernstliche Belästigung hervorrufen können. Die Beschaffenheit ist auf die örtlichen Gegebenheiten abzustellen. Eine mögliche Sachbeschädigung ist zumindest an einer Seite durch mögliche Aufprälle auf parkende Fahrzeuge gegeben.

 

Festzustellen ist, dass jahrelang keine Ballfangzäune vorhanden waren. Die Ballfangzäune wurden im Konzept zur Entwicklung der Sportanlagen Königskoppel mit Sanierung des Kunstrasenplatzes jedoch als sinnvolle Maßnahme mit aufgenommen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses für 2 Ballfangzäune zur Gestaltung des Kunstrasenplatzes ist aus Sicht der Verwaltung nicht zwingend erforderlich. Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten wäre die Bezuschussung eines Ballfangzaunes ausreichend. Die Kosten hierfür betragen lt. Kostenschätzung ca. 10.500 €.

 

Unter der Prämisse, dass für die Erneuerung des Kunstrasenplatzes Mittel in Höhe von 235.000,00 € zur Verfügung gestellt wurden und nun nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses eine Einsparung in Höhe von ca. 55.000,00 € erzielt werden kann, wäre die Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung von einem Ballfangzaun aber auch von 2 Ballfangzäunen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel möglich sowie die Errichtung einer 50 m langen Einfriedung.

 

Die Einsparung der Haushaltmittel setzt sich wie folgt zusammen:

235.000 € ./.185.000 € (174.000 € Sanierung ./. 6.000 € Reserve ./. Einfriedung zwischen Zufahrt und Stirnseite) = 55.000 €.

 

Gemäß den Sportförderungsgrundsätzen der Stadt kann der Bau und die Grunderneuerung von Sportstätten auf Antrag nach Einzelberatung in den zustän­digen Gremien gefördert werden.

 

Nach Mitteilung des Vereins werden Maßnahmen, die nichts mit unterstützungswürdigen, sportlichen Gerätschaften zu tun haben, nicht von anderen Institutionen, wie Kreis- und Landessportverband bezuschusst. 

 

Hinweis: Es handelt sich bei allen Kostenangaben um Brutto-Kosten. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Sportförderung wäre im Nachtragshaushalt 2016 bei dem Produktkonto 4.2.1.010-531800 ein Betrag von bis zu 21.000 € zu berücksichtigen.

 

Demgegenüber steht eine Einsparung von 55.000 € [bzw. 50.000 €] bei dem Produktkonto 4.2.4.010-521100.

 


Anlagenverzeichnis:

1. Plan Sportanlage Königskoppel

2. Antrag vom 30.05.2016 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Plan Sportanlage Königskoppel (238 KB)      
Anlage 3 2 Anlage 2: Antrag vom 30.05.2016 (330 KB)