Vorlage - /2016/062-2
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Sach- und Problemdarstellung:
Im Nachgang zur erfolgten Prüfung des Jahresabschlusses 2015 in der Sitzung des Kommunalausschusses am 04.04.2016 wurden noch nachstehende Fragen gestellt, die seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet werden:
1.Lagebericht Seite 10, 2. Spiegelstrich:
Warum wurden keine Strafzinsen für Städtebauförderung gezahlt? Generell nicht, oder nur bei einem Programm? Können diese noch in 2016 zur Zahlung gefordert werden?
In 2015 wurden von der Investitionsbank Schl.-H. (IB) keine Zinsen festgesetzt und zwar generell nicht. Grundsätzlich könnten Strafzinsen noch in 2016 erfolgen. In 2016 wurden von der IB für das Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden" für die Programmjahre 2012 und 2013 (nur Teilzinsbescheid) Zinsen in Höhe von 23.808,14 € festgesetzt und bezahlt.
2.Lagebericht Seite 12, 1. Spiegelstrich:
Ist es so zu verstehen, dass der Bund 75.000,00 € nicht an die Stadt gezahlt hat. Wurde damit dann auch der Betrag nicht an das Sanierungskonto gezahlt? Wurden dafür Strafzinsen fällig? Werden in 2016 vom Bund zwei Raten ausgezahlt?
Antwort:
Der Betrag wurde in 2015 gezahlt und verbucht (es handelt sich um eine interne Umbuchung, da die Beträge auf das nicht im Haushalt geführte Konto Städtebauförderung "Soziale Stadt" vom Bund eingezahlt wurde).
Bei Mittelabruf werden sowohl die internen Umbuchungen auf die Bundes- (5.1.1.020/5025.681005) und Landesbuchungsstelle (5.1.1.020/5025.681100) als auch die Auszahlung des städtischen Anteils auf das außerhalb des Haushaltes geführte Städtebauförderungskonto vorgenommen.
Strafzinsen wurden bislang von der IB nicht festgesetzt. Eine Zahlung in Raten in 2016 entfällt damit.
3.Lagebericht Seite 13, Spiegelstriche 1 bis 4:
Ist es geplant, einen Nachtragshaushalt 2016 aufzustellen?
Antwort:
Über den Terminplan erfolgt eine gesonderte Mitteilung zur Sitzung des Hauptausschusses am 11.07.2016.
4.Lageplan Seite 20, Zeile 38:
Die Abweichung von +1,5 Mio. € ist näher zu erläutern. Was sind das konkret für haushaltsfremde Vorgänge?
Antwort:
Die haushaltsfremden Vorgänge sind hier im überwiegenden Teil die o.a. Verwahrkonten für die Städtebauförderungsmittel, welche seit 2015 in der Form vorgehalten werden müssen
Der Vorgang zur internen Umbuchung lässt sich leider nicht transparenter darstellen.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen.