Vorlage - SV/2016/004
|
|
Beschlussvorschlag:
Als Mitglieder des Schulverbandes Glückstadt im Schulleiterwahlausschuss zur Wahl der Schulleitung der Bürgerschule werden gewählt:
die VertreterInnen der Stadt Glückstadt:
Manja Biel
Nicole Evers
Ulrich Koch
Annette Engemann
Marcel Ulrich
Ramon Arndt
Bernd Dittmer
als Vertreter der Umlandgemeinden:
Peter Mohr
Niels Schilling
n.n.
im Verhinderungsfall die entsprechenden persönlichen VertreterInnen in der Schulverbandsversammlung.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Schulleiterin der Bürgerschule hat mitgeteilt, dass sie zum 31.01.2017 ihren Eintritt in den Ruhestand beim Ministerium für Schule und Berufsbildung beantragt hat.
Gem. § 37 SchulG wirken bei der Besetzung von Stellen der Schulleitung der Schulträger, die Lehrkräfte und Eltern in Form eines Wahlverfahrens mit. Für jedes Wahlverfahren ist gem. § 38 SchulG vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss zu bilden. 40% der Mitglieder müssen Frauen sein. Dem Ausschuss darf nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat.
Der Schulträger entsendet 10 Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss, die von der Schulverbandsversammlung gewählt werden. Diese Mitglieder müssen der Schulverbandsversammlung nicht angehören. Sie dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirats der betroffenen Schule sein.
Die Schule entsendet weitere 10 Mitglieder in den Ausschuss, und zwar jeweils 5 VertreterInnen der Lehrkräfte und der Eltern. SchülerInnenvertreter sind nur an weiterführenden Schulen vorgesehen.
Nach Ausschreibung der Stelle soll das zuständige Ministerium dem Schulleiterwahlausschuss aus den eingegangenen Bewerbungen unter Berücksichtigung sowohl weiblicher als auch männlicher BewerberInnen bis zu vier geeignete Personen zur Wahl stellen. Bewerbungen von Lehrkräften aus der betroffenen Schule dürfen nur berücksichtigt werden, wenn besondere Gründe dafür vorliegen und es sich bereits um die 2. Ausschreibung handelt.
Das Vorschlagsrecht des Schulleiterwahlausschusses erlischt, wenn der Ausschuss innerhalb einer Frist von 6 Unterrichtswochen nach Zugang der Bewerbungs-unterlagen beim Schulträger keine Wahl vornimmt. Um die fristgerechte Wahl und Beteiligung des Schulträgers zu gegebener Zeit sicherzustellen, sollte die Wahl der Mitglieder des Ausschusses frühzeitig vorgenommen werden.
Nach der einschlägigen Kommentierung zum Schulgesetz kommt eine Verhält-niswahl nicht in Frage, weil es in der Schulverbandsversammlung keine Fraktionen gibt. Es wird somit nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt.
Die Schulverbandsverwaltung schlägt vor, da es sich bei den SchülerInnen der Bürgerschule überwiegend um Kinder aus Glückstadt und den Gemeinden Borsfleth und Blomesche Wildnis handelt, die VertreterInnen dieser Gemeinden in der Schulverbandsversammlung sowie ein weiteres Mitglied der Umlandgemeinden in den Schulleiterwahlausschuss zu entsenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen