Vorlage - /2016/062
|
|
Beschlussvorschlag:
Für den Kommunalausschuss:
Der Kommunalausschuss beschließt den Schlussbericht zum Jahresabschluss per 31.12.2015.
Für die Stadtvertretung:
Die Stadtvertretung nimmt den Schlussbericht des Kommunalausschusses zum Jahresabschluss per 31.12.2015 der Stadt Glückstadt zur Kenntnis.
Die Stadtvertretung beschließt:
- den Jahresabschluss der Stadt Glückstadt per 31.12.2015 mit einem Jahresüberschuss von 1.286.092,24 EUR
- die Festsetzung der Bilanzsumme der Stadt Glückstadt in der Schlussbilanz per 31.12.2015 in Aktiva und Passiva mit jeweils 48.511.862,99 EUR
- den Jahresüberschuss des Jahres 2015 in einer Höhe 1.286.092,24 EUR wie folgt der Ergebnisrücklage bzw. der Allgemeinen Rücklage zuzuführen:
- mit einem Teilbetrag von 699.348,14 EUR der Ergebnisrücklage
- mit einem Teilbetrag von 586.744,10 EUR der Allgemeinen Rücklage.
Sach- und Problemdarstellung:
Gemäß § 95 m GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft eines Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Jahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.
Nach § 95 n Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 GO prüft der Kommunalausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen dahin, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
- das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
- der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Der Kommunalausschuss hat seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammenzufassen.
Nach Abschluss der Prüfung durch den Kommunalausschuss legt gemäß § 95 n Abs. 3 GO die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Kommunalausschusses der Stadtvertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Stadtvertretung beschließt über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Erläuterungen zum Jahresabschluss per 31.12.2015 ergeben sich aus dem Lagebericht, der dieser Drucksache als Anlage beigefügt ist.
Der Kommunalausschuss hat in seiner Sitzung am TT.MM.JJJJ den Jahresabschluss der Stadt Glückstadt per 31.12.2015 beraten und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammengefasst.
Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen zuzuführen. Nach § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 25 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Es ist somit ein Teilbetrag von 699.348,14 EUR des Jahresüberschusses von insgesamt 1.286.092,24 EUR der Ergebnisrücklage zuzuführen, die damit 25 % der Allgemeinen Rücklage erreicht. Der restliche Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 586.744,10 EUR ist der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Anlagenverzeichnis:
- Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung der Stadt Glückstadt per 31.12.2015
- Schlussbilanz der Stadt Glückstadt per 31.12.2015
- Lagebericht der Stadt Glückstadt zum Jahresabschluss 2015
- Anhang der Stadt Glückstadt zum Jahresabschluss 2015
- Schlussbericht des Kommunalausschusses zum Jahresabschluss per 31.12.2015 der Stadt Glückstadt (wird nach Beschlussfassung durch den Kommunalausschuss nachgereicht)