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Vorlage - /2016/058  

Betreff: Fördergebiet Stadtkern
Grundsatzbeschluss zur Festlegung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
08.06.2016 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
14.07.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Das Fördergebiet Stadtkern wird - wie im anliegenden Lageplan 1 dargestellt – festgelegt.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Zur Drucksache (DS) 2015/016 hatte die Stadtvertretung nach Empfehlung des Bau-, des Wirtschafts- und des Sozialausschusses die „Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept“ (VU) für das Gebiet „Stadtkern“ und auch die Gebietskulisse beschlossen. Bereits in der DS 2015/016 wurde das Fördergebiet „Stadtkern“ gebilligt – siehe Anlage 2 -, wenn denn das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB) diesem zustimmen würde.

 

Das MIB hat dem Fördergebiet nur unter der Voraussetzung seine Genehmigung sowohl für die VU als auch für das Gebiet ausgesprochen, wenn der östliche Zipfel direkt am förmlich festzulegenden Sanierungsgebiet (siehe DS 2016/061) entfällt. Aus Sicht des MIB dürften keine „Inseln“ geschaffen werden.

 

Da das mit dem MIB abgestimmte Fördergebiet nicht mehr der Beschlussfassung zur DS 2015/016 entspricht, ist nochmals eine Beschlussfassung herbeizuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Festlegung des Fördergebietes ist es möglich, über Städtebauförderungsmittel Maßnahmen (beispielsweise Rathausumbau, barrierefreie Infrastrukturmaßnahmen) zu finanzieren. Jede einzelne Maßnahme wird im Vorwege dem Bauausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

Bewertung / Begründung des Beschlussvorschlags:

 

Mit der Festlegung des Fördergebietes wird die notwendige Grundlage zur Förderung der Vorhaben durch Städtebauförderungsmittel geschaffen.

 

 

Berichtswesen:

 

Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit wird gem. Beschluss über das Berichtswesen informiert.

 


Anlagenverzeichnis:

1. Lageplan Fördergebiet „Stadtkern“

2. Lageplan Fördergebiet „Stadtkern“ ALT

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Lageplan Fördergebiet "Stadtkern" (2168 KB)      
Anlage 2 2 2. Lageplan Fördergebiet "Stadtkern" ALT (1645 KB)