Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - /2016/055  

Betreff: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.9 "Bole"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
10.05.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.9 „Bole“ werden der Entwurf und die Begründung incl. der zugehörigen Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt.

Auf Grundlage des § 13a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch wird eine Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) Baugesetzbuch, eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch und eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Fläche des Detlefsen-Gymnasium, deren Außenanlagen und die Sportplatzflächen. Im Einzelnen handelt es sich um die Flurstücke 86/55, 82/6, 86/14, 97/3, 97/8, 21/14, 21/73, 21/12, 21/32 und 21/33 der Flur 3 in der Gemarkung Glückstadt. Das Plangebiet ist rund 3,0 ha groß.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Am 09.02.2016 hat der Bauausschuss den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.9 „Bole“ gefasst (siehe Drucksache 2016/004).

 

Am 19.04.2016 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Ratssaal statt. Die hier geäußerten Anregungen und Bedenken betrafen weniger den Bebauungsplan, sondern mehr die Bauausführung. Stichworte waren z.B. Tiefgründung, Beweissicherungsverfahren, Baustellenverkehr, Parkplatzsuchverkehr, Oberflächen-entwässerung). Zu diesen Fragen wird es eine Informationsveranstaltung des Kreises am 26.05.2016 um 19 Uhr im Detlefsen-Gymnasium geben.

 

Der Kreistag hat beschlossen, zunächst auf dem jetzigen Parkplatz eine neue (Dreifeld-)Sporthalle zu errichten und anschließend die alte (Zweifeld-)Sporthalle abzubrechen und dort neue Stellplätze zu errichten. Zur Unterbringung einer zentralen Heizungsanlage und für Lagerräume ist zudem hochbauseitig entlang des Dänenkamps ein länglicher Baukörper vorgesehen.

 

Die geplanten Baufenster des Entwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.9 „Bole“ lassen dieses zu. Die Sporthalle selbst darf nicht bis an die Straßenbegrenzungslinie herangebaut werden, sondern muss 5 m zurück bleiben; bis 4 m hohe Gebäudeteile wie z.B. Geräteräume dürfen bis 3 m an die Straßenbegrenzungslinie heranrücken. Als Nutzungsart wird eine Gemein­bedarfsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Sportanlagen“ vorgesehen.

 

Um das bestehende Schulgebäude wird grundsätzlich wie bisher eine Gemeinbedarfsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Schule“ festgesetzt.

 

Der Anteil der versiegelten Fläche für die Gebäude selbst beträgt jeweils 40%, wobei durch Nebenanlagen, Schulhofflächen, Sportflächen bis zu 80% versiegelt sein dürfen. Dies entspricht im Bereich der Schulgebäude bzw. des Schulhofes weitgehend dem jetzt tatsächlich erreichten Versiegelungsgrad.

 

An der westlichen und der südlichen Grenze des Plangeltungsbereiches wird eine schmale winkelförmige Grünfläche mit Festsetzungen zu Baumerhaltungen vorgenommen. Ebenso ist eine Festsetzung zu Baumpflanzungen im Bereich der Stellplatzanlage enthalten.

 

Ein Schallschutzgutachten wurde erarbeitet. Der Verkehrslärm wird darin nicht betrachtet, da dieser sich durch die Bauleitplanung nicht ändert. Es wird intensiv der von der Stellplatzanlage Fahrzeugverkehr und von den Freiflächen ausgehende Freizeit- und Sportlärm behandelt. Verschiedene Varianten der Anordnung von Sporthalle, Stellplatzanlage und Sportplatz wurden dabei durchgespielt und letztendlich die jetzige als die günstigste herausgefiltert. Ziel ist, sowohl Schulsport als auch weiterhin Vereinssport zu ermöglichen.

 

Kurz zusammengefasst kommt das Gutachten bzw. der darauf aufbauende Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.9 zu folgenden Ergebnis:

 

Eine Nutzung des Sportplatzes zwischen 8 und 20 Uhr ist wochentags ohne Einschränkungen möglich, nicht jedoch nach 20 Uhr. An Samstagen und Sonntagen ist Spielbetrieb mit jeweils zwei Punktspielen mit bis zu 50 ZuschauerInnen möglich. Wenn die Spielzeit an einem Wochenende nicht mehr als 4 Stunden beträgt, muss die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr nicht berücksichtigt werden.

 

Insbesondere wegen abfahrender Fahrzeuge nach 22 Uhr ist ein Schallschirm bzw. eine Art Lärmschutzwand zwischen der Stellplatzanlage und dem Dänenkamp in 1,5 m Höhe vorzusehen.

 

Im Vergleich zum status quo wird es zu keiner Verschlechterung oder Mehrbelastung der umliegenden Wohnbebauung kommen. Die Gebäude am Dänenkamp gegenüber dem jetzigen Schulparkplatz liegen in einem festgesetzten sogenannten Reinen Wohngebiet. Formal gibt es Überschreitungen der für Reine Wohngebiete geltenden Richtwerte. In Anbetracht der seit der ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.9 „Bole“ im Jahr 1969 festgesetzten direkten Nachbarschaft von reinem Wohngebiet und Schulgelände wird dies als bekannt, vertretbar und einer Abwägung zugänglich angesehen. Der im Rahmen der Abwägung maximal zur Verfügung stehende Spielraum wird nicht ausgenutzt. Das für die Belange Schallschutz maßgebliche Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) unterstützt diese Herangehensweise.

 

In der Anlage 4 ist ein Auszug aus dem Schallgutachten zu finden. Bei Bedarf kann das gesamte Schallgutachten zur Verfügung gestellt werden. Die Begründung geht im Abschnitt 3.6 auf das Thema Immissionsschutz ein.

 

Zusammen mit dem Bebauungsplan ist eine Örtliche Bauvorschrift zu baugestalterischen Aspekten vorgesehen. Basierend auf den bisherigen Festsetzungen werden diese in zeitgemäß überarbeiteter Form vorgesehen. Das vorwiegende Fassadenmaterial soll wie bisher im gesamten Gebiet Bole rotes bzw. rotbuntes Verblendmauerwerk sein.

 

Die noch rechtskräftigen Festsetzungen aus dem Ursprungsplan und der 1. Änderung werden im Geltungsbereich der 7. Änderung durch deren Festsetzungen abgelöst. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Die öffentliche Auslegung bzw. die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange soll im Zeitraum 30.05.2016 bis 01.07.2016 erfolgen. Der Satzungsbeschluss ist für den 20.09.2016 (Bauausschuss) bzw. 22.09.2016 (Stadtvertretung) vorgesehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Mit dem Kreis als Vorhabenträger wurde eine Kostenübernahmeerklärung geschlossen. Im Haushalt der Stadt Glückstadt sind keine gesonderten Mittel vorgesehen oder vorzuhalten.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Entwurf Planzeichnung mit Legende

Anlage 2 - Entwurf Textliche Festsetzungen

Anlage 3 - Entwurf Begründung

Anlage 4 - Ausschnitt Schallgutachten (die ersten fünf Seiten)

Anlage 5 - Entwurf Berichtigung Flächennutzungsplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Entwurf Planzeichnung mit Legende (374 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Entwurf Textliche Festsetzungen (35 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Entwurf Begründung (1664 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Ausschnitt Schallgutachten (die ersten fünf Seiten) (1372 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Entwurf Berichtigung Flächennutzungsplan (720 KB)