Vorlage - /2016/053
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Beschlussvorschlag:
Allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden
mit hohem Sanierungsbedarf und
mittlerem Sanierungsbedarf
soll ein Modernisierungszuschuss aus Städtebauförderungsmitteln (vorbehaltlich der Förderfähigkeit und zur Verfügung stehender Mittel) angeboten werden. Sofern eine Förderung in Betracht kommt, soll der „Kostenerstattungsbetrag“ (das ist der Betrag, der die Wirtschaftlichkeit der Sanierungskosten übersteigt) in voller Höhe gefördert werden. Nach drei Jahren soll der Erfolg der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Akzeptanz bei den Gebäudeeigentümer*innen einerseits und die zur Verfügung stehenden Fördermittel andererseits überprüft werden.
Sach- und Problemdarstellung:
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen „Stadtkern Glückstadt“ (VU) wurde der Gebäudebestand im Untersuchungsgebiet in Augenschein genommen und hinsichtlich seines (von außen erkennbaren bzw. von den Eigentümer*innen abgefragten) Sanierungsbedarfes in folgende Kategorien eingeteilt (siehe Anlage 1):
kein Sanierungsbedarf
geringer Sanierungsbedarf
mittlerer Sanierungsbedarf
hoher Sanierungsbedarf
Kommunen, die Städtebauförderungsmittel erhalten, unterliegen einer Nachweispflicht hinsichtlich einer transparenten und diskriminierungsfreien Weitergabe der Fördermittel. Das heißt, dass zur Wahrung der Gleichbehandlung alle Eigentümer*innen, an deren Gebäuden Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB festgestellt wurden, von der Stadt über die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln informiert werden müssen. Aus diesem Grund soll allen Eigentümer*innen von Gebäuden mit
hohem Sanierungsbedarf und
mittlerem Sanierungsbedarf
ein Modernisierungszuschuss aus Städtebauförderungsmitteln (vorbehaltlich der Förderfähigkeit und zur Verfügung stehender Mittel) angeboten werden. Dies betrifft ca. 120 Gebäude. Sofern eine Förderung in Betracht kommt, soll der „Kostenerstattungsbetrag“ (das ist der Betrag, der die Wirtschaftlichkeit der Sanierungskosten übersteigt) in voller Höhe gefördert werden. Nach drei Jahren soll der Erfolg der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Akzeptanz bei den Gebäudeeigentümer*innen einerseits und die zur Verfügung stehenden Fördermittel andererseits überprüft werden.
Die Ansprache der Eigentümer*innen kann aus Kapazitätsgründen erst erfolgen, wenn ein Sanierungsträger beauftragt worden ist. Hierfür ist zuvor eine - voraussichtlich europaweite – Ausschreibung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzierung: Die Finanzierung von Gebäudemodernisierungsmaßnahmen erfolgt im Rahmen zur Verfügung stehender Städtebauförderungsmittel.
Anlagenverzeichnis:
Übersichtsplan Sanierungsbedarfe
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Anlagen: | |||||
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1 | Übersichtsplan Sanierungsbedarfe (2494 KB) |