Vorlage - SV/2016/003
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Beschlussvorschlag:
Frau Manja Biel wird als Nachfolgerin von Herrn Gerhard Blasberg zur Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung gewählt.
Sach- und Problemdarstellung:
Mit Beginn der laufenden Legislaturperiode wurde Gerhard Blasberg zum Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt gewählt und wurde damit gleichzeitig gem. § 5 Abs. 5 der Verbandssatzung Verbandsvorsteher. Herr Blasberg scheidet mit Ablauf des 30.04.2016 aus seinem Amt als Bürgermeister der Stadt Glückstadt und somit auch als gesetzliches Mitglied aus der Schulverbandsversammlung und der Funktion des Vorsitzenden und Verbandsvorstehers aus. Es ist damit ein/e neue/r Vorsitzende/r der Verbandsversammlung zu wählen.
Gemäß § 9 Abs. 8 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 7 der Verbandssatzung des Schulverbandes Glückstadt wird die/der Vorsitzende unter Leitung des ältesten Mitglieds aus der Mitte der Schulverbandsversammlung gewählt. Gem. § 5 Abs. 5 der Verbandssatzung des Schulverbandes Glückstadt ist die oder der Vorsitzende der Verbandsversammlung gleichzeitig Verbandsvorsteher/in. Zum Verbandsvorsteher gewählt werden kann sowohl ein gesetzliches Mitglied (Bürgermeister/in der verbandsangehörigen Gemeinden) als auch ein weiteres Mitglied aus der Mitte der Schulverbandsversammlung. Die Wahl erfolgt gem. § 12 GkZ für die Dauer der Wahlzeit der Gemeindevertretungen. Der/die Verbandsvorsteher/in und seine oder ihre StellvertreterInnen dürfen nicht demselben Verbandsmitglied angehören.
Da es in der Verbandsversammlung keine Fraktionen gibt, kann die Wahl nur im Meiststimmenverfahren nach § 5 Abs. 6 GkZ in Verbindung mit § 40 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung (GO) erfolgen. Danach ist gewählt, wird die meisten Stimmen erhält. Enthaltungen und Nein-Stimmen haben keinen Stimmwert. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen