Vorlage - /2016/050
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Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 60.803,95 EUR für die Rückzahlung der Konzessionsabgabe aus dem Geschäftsjahr 2015 an die Stadtwerke Glückstadt GmbH wird gemäß § 95 d GO zugestimmt.
Sach- und Problemdarstellung:
Nach Mitteilung der Stadtwerke Glückstadt GmbH vom 12.4.2016 beträgt die Konzessionsabgabe für das Geschäftsjahr 2015 aufgrund des geschlossenen Konzessionsabgabenvertrages 438.396,05 EUR. Die Stadt hat für 2015 Vorauszahlungen in Höhe von 499.200 EUR erhalten, so dass sich eine Rückzahlung in Höhe von 60.803,95 EUR an die Stadtwerke Glückstadt ergibt. Aufgrund des Zahlungsanspruches der Stadtwerke Glückstadt GmbH aus dem geschlossenen Konzessionsabgabevertrag hat der Bürgermeister bereits im Vorwege seine Zustimmung erteilt. Aufgrund dieser Zahlungsverpflichtung ist die Aufwendung und Auszahlung unabweisbar. Die Deckung ist durch Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 6.1.1.010.401300 - Gewerbesteuer) gedeckt.
Da es sich nicht um eine unerhebliche überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt handelt, ist die Zustimmung der Stadtvertretung gemäß § 95 d GO einzuholen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 60.803,95 € bei der Buchungsstelle 5.3.5.010.545500 wird durch die Mehreinnahme bei der Buchungsstelle 6.1.1.010.401300 - Gewerbesteuer - gedeckt.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen