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Vorlage - /2016/050  

Betreff: Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für Rückzahlung Konzessionsabgabe 2015 an die Stadtwerke Glückstadt GmbH
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
09.05.2016 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
14.07.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 60.803,95 EUR für die Rückzahlung der Konzessionsabgabe aus dem Geschäftsjahr 2015 an die Stadtwerke Glückstadt GmbH wird gemäß § 95 d GO zugestimmt.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Nach Mitteilung der Stadtwerke Glückstadt GmbH vom 12.4.2016 beträgt die Konzessionsabgabe für das Geschäftsjahr 2015 aufgrund des geschlossenen Konzessionsabgabenvertrages 438.396,05 EUR. Die Stadt hat für 2015 Vorauszahlungen in Höhe von 499.200 EUR erhalten, so dass sich eine Rückzahlung in Höhe von 60.803,95 EUR an die Stadtwerke Glückstadt ergibt. Aufgrund des Zahlungsanspruches der Stadtwerke Glückstadt GmbH aus dem geschlossenen Konzessionsabgabevertrag hat der Bürgermeister bereits im Vorwege seine Zustimmung erteilt. Aufgrund dieser Zahlungsverpflichtung ist die Aufwendung und Auszahlung unabweisbar. Die Deckung ist durch Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 6.1.1.010.401300 - Gewerbesteuer) gedeckt.

 

Da es sich nicht um eine unerhebliche überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt handelt, ist die Zustimmung der Stadtvertretung gemäß § 95 d GO einzuholen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 60.803,95 € bei der Buchungsstelle 5.3.5.010.545500 wird durch die Mehreinnahme bei der Buchungsstelle 6.1.1.010.401300 - Gewerbesteuer - gedeckt.

 


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen