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Vorlage - /2016/049  

Betreff: Zustimmung zur Wahl der zwei stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
10.05.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
14.07.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt der auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt am 11. April 2016 erfolgten Wahl des Hauptbrandmeisters ** Wilko Westphal und des Löschmeisters Sven Tießen zu stellvertretenden Gemeindewehrführern der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt zu.

 

Sowohl Herr Westphal als auch Herr Tießen sind zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Der inzwischen verstorbene bisherige stellvertretende Wehrführer, Herr Sven Ferk, hatte bereits Ende vergangenen Jahres sein Amt zum Februar 2016 niedergelegt. Parallel war von der Feuerwehr Glückstadt die Änderung des Brandschutzgesetzes zum Anlass genommen worden, um nach zwischenzeitlicher erfolgter Änderung der Satzung der Feuerwehr Glückstadt die Aufgaben der Wehrführerstellvertretung bei Neubesetzung auf zwei Personen zu verteilen. Ziel ist es, durch diese Regelung junge potentielle Nachfolger aufzubauen, die im Jahr 2022 dann den Posten des  altersbedingt ausscheidenden Wehrführer Ties Tießen übernehmen können.

 

Die Wahl von zwei stellvertretenden Gemeindewehrführern durch die Mitgliederversammlung ist am 11. April 2016 erfolgt. Gewählt wurden jeweils in geheimer Wahl der 46 Jahre alte Hauptbrandmeister** Wilko Westphal und der 28jährige Löschmeister Sven Tießen. Beide gehören der Feuerwehr Glückstadt seit ihrem zwölften Lebensjahr an und sind hauptberuflich bei der Berufsfeuerwehr Hamburg beschäftigt. Innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr bekleidet Herr Westphal bereits seit Jahren den Posten eines Löschzugführers und engagiert sich zusammen mit seiner Ehefrau den vier Kindern sehr stark für das Feuerwehr-Gemeinwesen in seiner Heimatstadt. Löschmeister Sven Tießen, Sohn des Wehrführers, ist seit 2013 Gruppenführer.  

 

Aufgrund § 11 Abs. 3 des zuletzt durch Gesetz vom 15. Dezember 2014 geänderten Brandschutzgesetzes für Schleswig-Holstein (GVOBl. Schl.-H. S. 489), bedarf auch die Wahl der stellvertretenden Gemeindewehrführung der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.

 

Sowohl Herr Westphal als auch Herr Tießen sind nach Zustimmung des Trägers zunächst für sechs Jahre zum Ehrenbeamten zu ernennen. Der Kreis Steinburg ist als Aufsichtsbehörde gleichermaßen über die Zustimmung zu informieren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund der zunächst bis 31.12.2016 gültigen Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretung erhält ein stellvertretender Wehrführer als pauschaliertem Auslagenersatz eine monatliche Aufwandsentschädigung sowie Kleidergeld über insgesamt 126,00 €. Aufgrund der nunmehr gewählten zwei Stellvertreter ergeben sich hierdurch jährliche Mehrkosten über 1.512,00 €. Mittel stehen bei der Produkt- / Sachkontonummer 1.2.6.010.542100 zur Verfügung.

 


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen