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Vorlage - /2016/044  

Betreff: Asylbewerberunterbringung
Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
12.04.2016 
Sitzung des Sozialausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss
18.04.2016 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

In Schleswig-Holstein wurden 2015 rd. 55.000 Flüchtlinge aufgenommen, davon wurden rd. 20.000 auf andere Bundesländer weiterverteilt. Schleswig-Holstein war somit für rd. 35.000 Asylsuchende zuständig. Hiervon wurden rd. 30.000 in die Kreise verteilt. Zu Beginn des Jahres 2015 sollten der Stadt 50 Personen zugewiesen werden. Diese Quote wurde im Jahresverlauf auf bis zu 266 Personen erhöht. Tatsächlich aufgenommen wurden 132 Menschen.

 

Die Prognosegrundlagen verändern sich laufend und regelmäßig sehr kurzfristig. Diese Mitteilung soll dem Versuch einer genaueren Analyse der zu erwartenden Flüchtlingszahlen dienen:

 

Noch im Dezember 2015 musste die Verwaltung aufgrund der tatsächlichen Zuweisungen im 2. Halbjahr, der Empfehlung/Prognose der Ausländerbehörde  des Kreises Steinburg sowie der Aussage des Innenministers des Landes SH im Herbst 2015 davon ausgehen, dass nach etwas geringeren Zuweisungen im Januar und Februar auch 2016 weiterhin mit rd. 40 Zuweisungen pro Monat zu rechnen sein wird.

 

Parallel hat das Land die Gesamtzahl der Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen im vergangen Jahr auf 12.752 Plätze erhöht, davon sind momentan etwa 4.313 belegt. Die Landesunterkunft (LUK) in Salzau mit 320 Plätzen wird zum 31.03.2016 schließen. Die Neueröffnung der LUK in Itzehoe wird voraussichtlich verschoben.

 

Bis März 2016 wurden der Stadt Glückstadt insgesamt 62 Personen zugewiesen (31 im Januar, 11 im Februar, 20 im März).

 

Am 28.1.2016 benachrichtigte das Land Schleswig-Holstein die Kommunen, dass ab Februar bis einschließlich April (vorbehaltlich nicht absehbarer Änderungen) nur noch ca. 200 Asylsuchende/Woche aus den Landeserstaufnahmeeinrichtungen auf alle Kommunen des Landes verteilt werden. In der letzten Aprilwoche sollten die Kommunen erfahren, mit welchen Zuweisungen ab Mai zu rechnen sein wird. Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten revidierte diese Mitteilung am 25.02.2016  und teilte mit, dass ab dem 07.03.2016 wöchentlich 400 Flüchtlinge und ab dem 14.03.2016 dann wöchentlich 600 Flüchtlinge aus den Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt werden. Eine Mitteilung zur weiteren Verteilung ab April liegt noch nicht vor.

 

Im aktuellen Lagebericht des Landes Schleswig-Holstein vom 29.03.2016 stellen sich Vergleichszahlen im ersten Quartal wie folgt dar: 

 

2016

Aufnahmen

2015

Aufnahmen

Vergleich

Januar

2.170

Januar

1.087

+ 1.083

Februar

2.069

Februar

1.262

+    807

März

573

März

1.058

-     485

Gesamt

4.812

 

3.407

+ 1405

 

Von September bis Dezember 2015 sind monatlich zwischen ca. 5.100 bis 7.100 Asylbegehrende in Schleswig-Holstein registriert worden.

 

Zurzeit hat sich die Zahl der Asylsuchenden demnach erheblich verringert, sie ist aber immer noch1/3 höher als im 1. Quartal 2015. Bei diesem Vergleich ist jedoch zu berücksichtigen, dass gerade im 1. Quartal 2015 eine sehr hohe Anzahl von Asylsuchenden aus dem Kosovo zu verzeichnen waren. Mittlerweile ist die Anzahl der Asylsuchenden aus diesem Land kaum noch wahrnehmbar. Daher ist davon auszugehen, dass sich die Zahlen der vergleichbaren Herkunftsländer auch mehr als verdoppelt haben. Weiterhin könnte auch durch Jahreszeit die Zuweisungslage entspannter sein.

 

Fast alle europäischen Staaten wehren sich gegen eine europäische Lösung für die Flüchtlingskrise und sind - bis auf wenige Ausnahmen - nicht bereit, Asylsuchende und Flüchtlinge aufzunehmen, um Deutschland und Schweden zu entlasten. Schweden weist inzwischen Flüchtlinge an der Grenze zurück, weil die Belastungsgrenze des Landes erreicht ist. Österreich hat Tageskontingente eingeführt.

 

Die EU und die Türkei haben sich mittlerweile auf eine engere Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Demnach soll eine Rückführung aller Flüchtlinge, die unerlaubt aus der Türkei auf die griechischen Inseln übersetzen, erfolgen. Für jeden Syrer, der von den griechischen Inseln zurück in die Türkei gebracht wird, soll einer legal über eine geordnete Aufnahme in die EU kommen können. Medienberichten zufolge soll es sich um ein Kontingent von 72.000 handeln. Wie eine Verteilung in die EU erfolgen soll und wieviel Menschen Deutschland aufnehmen wird, ist nicht bekannt.

 

Weit über 50.000 Flüchtlinge sollen seit Jahresbeginn bis zur EU-Türkei-Vereinbarung den gefährlichen Weg über das Mittelmeer von der türkischen Küste nach Griechenland geschafft haben. Viele tausende Menschen harren vor der Mazedonischen Grenzen und weiteren Lagern in Griechenland aus. Dieser Personenkreis soll nicht von der EU-Türkei-Vereinbarung erfasst sein. Ob und wie diese Menschen in die EU verteilt werden ist derzeit ebenfalls nicht bekannt.

 

Nach Schließung der sog. Balkanroute für Flüchtlinge sollen Schlepper laut Zeitungsberichten  neue Routen über das Mittelmeer nach Italien vorbereiten. Auch diese Entwicklung bleibt abzuwarten.

Inzwischen wurde das Asylpaket II verabschiedet. Demnach wurde der Familienzuzug eingeschränkt und beschleunigte Verfahren und Abschiebungen in sog. Aufnahmezentren beschlossen. Inwieweit die Asylpakte I und II der Bundesregierung sich auf die großen Ströme auswirken ist weiterhin unklar. Bei den Kommunen wird es erst eine Entspannung der Lage geben können, wenn die Behörden auf Bundes- und Landesebene ihre Rückstände abgebaut haben. Derzeit ist das Bundesamt für Migration mit 400.000 Anträgen im Rückstand und 300.000 Anträge müssen überhaupt erst noch gestellt werden. Allein für letzteres liegen die Wartezeiten derzeit bei drei bis sechs Monaten, nachdem die Menschen bereits in den Kommunen angekommen sind. Die geringe Fluktuation im Migrationsgeschehen macht deutlich, dass das Asylpaket I noch lange nicht umgesetzt ist.

 

Am 16.2.2016 war den Medien zu entnehmen, dass sich das BAMF nach Vorgabe des Bundesinnenministers auf weitere 500.000 Flüchtlingen im Jahr 2016 einstellt.

Der Hamburger Bürgermeister rechnet lt. HH Abendblatt vom 12.02.2016 mit 1,5 – 1,6 Mio. Asylsuchenden und Flüchtlingen in diesem Jahr.

 

Zusammengefasst kann zurzeit also niemand verlässlich einschätzen, ob und wann die Bemühungen, die Regierung, Bundestag und Bundesrat unternehmen, um die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge zu reduzieren, Erfolg haben werden.

 

Auf eine Prognose mit wie viel neu ankommenden Asylbewerbern für 2016 zu rechnen ist, legt sich aktuell weder Bund noch Land fest. Am 22.03.2016 hat die Ausländerbehörde mitgeteilt, dass eine Prognose, mit wie viel neu ankommenden Asylbewerbern für 2016 zu rechnen ist, seitens der Ausländerbehörde derzeit nicht abgegeben wird. Der Kreis rechnet zunächst mit den gleichen Asylbewerberzahlen wie im Jahr 2015.

 

Die weltpolitische Lage lässt eine Entspannung der Flüchtlingsströme derzeit nicht erkennen, auch die Stadt Glückstadt wird sich daher auf weitere Zuweisungen vorbereiten müssen. Um überhaupt planen zu können, geht die Verwaltung ebenfalls von den Vorjahreszahlen aus. Demnach müssten im Jahr 2016 rd. 132 Asylsuchende untergebracht werden. Darüber hinaus muss sich die Verwaltung jedoch auch auf eine mögliche Aufnahme von mehr als 200 Menschen vorsorglich vorbereiten und mit Blick auf die unverändert angespannte Situation in den Krisengebieten auch schon das Jahr 2017 im Blick haben.

 

Von Januar bis März wurden bereits 62 Personen aufgenommen, so dass bis zum Jahresende noch weitere 70 (bei 132 Zuweisungen) und 138 Personen (bei 200 Zuweisungen) aufzunehmen wären.

 

Wohnraum

 

Es bleibt eine große Herausforderung, die zugewiesenen Flüchtlinge mit Wohnraum zu versorgen. Nach wie vor sollte es aus Verwaltungssicht. erklärtes Ziel sein, möglichst viele Flüchtlinge dezentral in ganz normalen Wohnungen in Glückstadt unterzubringen. In der Containerwohnanlage soll grundsätzlich eine vorübergehende Unterbringung  mit folgender Anschlussunterbringung in Wohnungen erfolgen. Die Akquise und Anmietung sowie Herrichtung privater Mietobjekte hatte und hat oberste Priorität, um das Ziel zu erreichen.

 

Für Glückstadt stellt sich die Unterbringung von Flüchtlingen wie folgt dar:

Zurzeit leben knapp 250 Asylsuchende und Flüchtlinge in derzeit 50 Wohneinheiten (Wohnungen, Pensionen, Containern). Die Wohnungen werden von Familien, aber auch von Wohngemeinschaften bewohnt, in größeren Wohneinheiten leben bisher ausschließlich Einzelpersonen (aktuell drei Wohneinheiten mit 8, 14 bzw. 16 Personen). 

 

Absehbare Kapazitäten

 

Aktuell steht noch eine angemietete Wohnung für die Unterbringung einer 4-5-köpfigen Familie zur Verfügung.

 

Zum 01.04.2016 wird die Containerwohnanlage mit 64 Plätzen in der Segelmachertwiete bezugsfertig sein. Im Keil sind derzeit 8 Einzelcontainer für 16 Personen angemietet. Mit Bezugsfertigkeit der Container in der Segelmachertwiete fallen 4 Einzelcontainer wieder aus der Anmietung im Keil heraus. Die 16 Bewohner aus dem Keil werden zum 01.04.2016 in die Segelmachertwiete verlegt, da die angemieteten 4 Einzelcontainer mit 8 Plätzen für die Dauer der Umbauarbeiten (voraussichtlich bis nach den Sommerferien) in der Obdachlosenunterkunft in der Stadtstraße als Reserve / Ausweichmöglichkeit benötigt werden.

 

Damit verfügt die Stadt vorerst über weitere Unterbringungskapazitäten für 48 Personen, welche zunächst vollständig belegt werden sollen, insbesondere mit Einzelpersonen. Möglich ist jedoch auch die Unterbringung von Familien mit bis zu 4 Personen. Darüber hinaus besteht weiterer Bedarf an Wohnraum, welcher bedarfsgerecht angemietet werden muss, insbesondere z.B. für größere Familien, bei Familiennachzug aber auch mit Blick auf die Anschlussunterbringung zur langfristigen Integration.

 

Ablauf und Dauer der Zuweisung

 

Nach der Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes (EAE) werden die Asylsuchenden/Flüchtlinge für die weitere Dauer des Verfahrens der jeweiligen Kommune (hier: Kreis Steinburg) zur Weiterverteilung an den kreisangehörigen Bereich zugewiesen. Zurzeit beträgt die Frist zwischen Bekanntgabe und Zuweisung rund 10 Kalendertage. Mit dem Zuweisungsdatum ist der kreisangehörige Bereich unterbringungspflichtig, d.h. geeigneter Wohnraum ist zwingend vorzuhalten.

 

Gerade bei schwankenden Zuweisungszahlen kann nicht garantiert werden, dass vermietbare Wohnungen in der erforderlichen Größe und mit den zulässigen Mieten “auf dem freien Markt” sofort zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Vorlaufzeit von durchschnittlich 10 Kalendertagen von der Ankündigung bis zur Ankunft der Personen ist eine “Übergangseinrichtung” oder “Puffer” immer wieder notwendig, hierzu dient zukünftig die Containerwohnanlage. Im Rahmen der Anschlussunterbringung kann somit mit ausreichender Vorlaufzeit entsprechender Wohnraum angemietet und hergerichtet werden. Die dann frei werdenden Plätze können zeitnah wieder belegt werden.

 

Personal

 

Das Team FB III war mit der Unterbringungsaufgabe im vergangenen Jahr personell stark überlastet. Viele andere Aufgaben mussten zurückgestellt werden. Die Einstellung der beiden Hausmeister (Kümmerer, Allrounder) im November und Januar hat die Situation spürbar verbessert und ermöglicht jetzt ein einigermaßen strukturiertes Vorgehen bei der Anmietung, Einrichtung und Betreuung der Wohnungen. Die weiteren bewilligten Stellen wurden mittlerweile ausgeschrieben, Voraussichtlich kann lediglich die Stelle der Flüchtlings- und Ehrenamtsbetreuung zeitnah besetzt werden. Die personelle Situation bleibt daher im FB III weiterhin stark angespannt.

 


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen