Vorlage - /2016/040
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Beschlussvorschlag:
- Dem Umbau in der Kita Bole zur Schaffung einer altersgemischten Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 mit einer Öffnungszeit von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr wird zugestimmt.
- In der Kita Bole wird der Spätdienst bis 14:00 Uhr erweitert und ein Mittagstisch angeboten, sofern sich der Bedarf tatsächlich ergibt.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadtvertretung hat mit Beschluss vom 10.03.2016 die Entscheidung über die Einrichtung einer altersgemischten Gruppe in der Kindertagesstätte Bole auf den Hauptausschuss übertragen, da der Träger einen zeitlichen Vorlauf für die Umsetzung und Planungssicherheit benötigt (siehe Drucksache 2016/026).
Die AG Kindertagesstättenbedarfsplanung hat einvernehmlich empfohlen, das Kinderbetreuungsangebot um eine zusätzliche Betreuungsgruppe in der Kita-Bole auszuweiten, da diese dem Bedarf der Erziehungsberechtigten entspricht und der Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsangebotes dient.
Aufgrund der aktuellen Anmeldesituation zur Warteliste zeichnet sich bis zum Juli 2016 ein zusätzlicher Bedarf an Krippen- und Regelplätzen ab, der gegenwärtig nicht abgedeckt werden kann. Akut und aufwachsend besteht ein Bedarf von 5 Ü 3 Kindern und 7 U 3 Kindern, überwiegend für Berufstätige. Aus der vorläufigen Bedarfsplanung (Drucksache 2016/037) für das nächste Kita-Jahr ist bereits ersichtlich, dass der Bedarf an dieser Gruppe weiterhin bestehen wird.
Die ev.-luth. Kindertagesstätte Bole wird derzeit als 2-gruppige Einrichtung mit zwei Regelgruppen (je 20 Plätze) mit einer Betreuungszeit von 08:00Uhr bis 12:00Uhr geführt. Weiterhin wird ein Spätdienst bis 13:00 Uhr angeboten. In der Einrichtung gibt es einen Gemeinderaum, der derzeit nicht von der Kita genutzt wird. Der Kirchengemeinderat hat sowohl der Nutzung des Raumes als Notgruppe als auch der dauerhaften Nutzung als Kita-Gruppe zugestimmt.
Nach Gesprächen mit dem Träger und Zustimmung der Heimaufsicht, wird in der Kita Bole eine altersgemischte Notgruppe befristet bis zum 31.07.2016 beginnend ab 01.04.2016 (vorbehaltlich der Personalgewinnung) im dortigen Gemeinderaum eingerichtet.
Die Kalkulation für den Betrieb (Personal- und Sachkosten) der Notgruppe ergibt einen Zuschussbetrag von rd. 20.700 € für 5 Monate. Für die vorläufige sachgerechte Herrichtung des Raumes als Notgruppe fallen rd. 6.000 € an. Die Kalkulation für den Betrieb (Personal- und Sachkosten) der altersgemischten Gruppe ab dem 01.09.2016 ergibt einen Zuschussbetrag von rd. 16.600 € für 4 Monate.
Für das Jahr 2016 ist somit ein zusätzlicher Zuschuss von rd. 49.300 € aufzubringen. Nach dem derzeitigen Stand geht die Verwaltung davon aus, dass dieser Betrag aus dem vorhandenen Kita-Budget gezahlt werden kann.
Bereits im vergangenem Jahr wurde die Verwaltung beauftragt kurzfristig erforderliche Maßnahmen, wie z.B. die Einrichtung einer bis zum 31.07.2016 befristeten altersgemischten Nachmittagsgruppe umzusetzen, um eine ausreichende Kinderbetreuung sicherzustellen (siehe Drucksache 2015/068). Für die Einrichtung bedarfsgerechter Gruppen wurde im Haushalt 2016 bereits Mittel von 46.500 € beim Produktkonto 3.6.5.010.531859 eingeplant. Nach Abzug der Kosten für die Tagespflegegruppe in der Kita Elbbande von rd. 15.000 € verbleibt ein Betrag von 31.500 €. Des Weiteren kann auf einen Betrag von rd. 10.000 € der Kita Nordmarkstraße zurückgegriffen werden, da eine für 2016 geplante Maßnahme erst im Jahr 2017 realisierbar ist. Insgesamt stehen somit rd. 41.500 € zur Verfügung. Es verbleibt ein kalkulatorischer Fehlbetrag von rd. 7.800 €, welcher bislang im Haushalt 2016 nicht eingeplant ist und ggf. nachfinanziert werden muss. Ob eine Nachfinanzierung im Laufe des Haushaltsjahres erforderlich wird, hängt von den Abrechnungsergebnissen des Vorjahres ab. Sollte eine Nachfinanzierung erforderlich werden, erfolgt diese im Rahmen des Abrechnungsergebnisses 2016 im Folgejahr.
Hinzukommen lt. Vorentwurfsplanung Kosten für den Umbau in der Einrichtung. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 67.830 €. Die Planungsunterlagen und Kostenschätzung sind als Anlage beigefügt. Die Investitionskosten vermindern sich voraussichtlich um die Bundes- und Landesförderung für neu geschaffene Krippenplätze, ggf. auch Regelplätze. Nach den geltenden Richtlinien könnte eine Förderung von rd. 19.000 € erfolgen, so dass sich die Investitionskosten auf 48.830 € vermindern können. Ob dieser Zuschuss jedoch tatsächlich bewilligt wird, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang noch Mittel zur Verfügung stehen. Die Fördergelder für die erforderlichen Umbauten werden vom Träger eingeworben.
Diese Umbau - Finanzierung erfolgt gemäß den derzeitigen vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt (95%) und Träger (5%). Für das Haushaltsjahr 2016 ergeben sich somit Mehrkosten von rd. 46.388 € bis 64.438 €. Diese Kosten können nicht aus dem Kita-Budget 2016 finanziert werden und müssen im Nachtrag eingeworben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Maßnahme sind beim Produktkonto 3.6.5.010/0510/781805 Kosten von ggf. bis zu 64.438 € im Nachtrag 2016 zu veranschlagen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Plan Umbau Kindertagesstätte
Anlage 2: Kostenschätzung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 Plan Umbau Kindertagesstätte_EG (1143 KB) | |||
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2 | Anlage 2 Kostenschätzung DIN 276 (911 KB) |