Vorlage - /2016/033
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Sach- und Problemdarstellung:
Zur Drucksache 2007-043 hatte die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 28 Juni 2007 seinerzeit eine neue Gebührensatzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt (Feuerwehrgebührensatzung) unter Ausklammerung von Einsätzen der First-Responder-Gruppe erlassen. Grund war, dass eine Abrechnung von Einsätzen dieser freiwillig bei der Glückstädter Feuerwehr vorgehaltenen Einsatzgruppe damals zunächst nicht vorgenommen werden sollte. Stattdessen war die Verwaltung beauftragt worden, den strittigen Punkt einer Gebührenerhebung unter Berücksichtigung der landesweiten Regelung zu prüfen. Zur Drucksacke 2008-093 wurde daraufhin u.a. mitgeteilt, dass damals seitens des Landes kein Interesse an einer klaren Rechtsgrundlage bestand, um künftige First-Responder-Einsätze abrechnen zu können. Gleichzeitig bestand Einigkeit darüber, dass sich die Stadt Glückstadt nicht mit einer weder vom Rettungsdienst noch der Feuerwehr selbst akzeptierten gebührenpflichtigen Abrechnung an die Spitze einer Bewegung begibt. Es wurde sich aber darauf verständigt, stattdessen regelmäßig dem Bauausschuss sowie dem Hauptausschuss eine Mitteilung vorzulegen, aus der sich die Anzahl von Responder-Einsätzen mit angefallenen Verbrauchskosten und entgangenen Nutzungsgebühren ergibt.
Das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein (BrSchG) ist inzwischen durch Gesetz vom 15. Dezember 2014 umfänglich geändert worden und macht die vorstehend genannte Mitteilung gegenstandslos. So wurde im § 29 Abs. 7 der Passus aufgenommen, dass für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr weder Gebühren noch Auslagenersatz gefordert werden dürfen. Auch wenn die Kommentierung zum geänderten Gesetz noch keine konkreten Beispiele nennt, so ist – ebenso wie im Falle der Rettung einer mit dem Auto verunglückten und eingeklemmten Person oder einer hinter verschlossener Wohnungstür liegenden hilflosen Person – auch bei First-Reponder-Einsätzen in der Regel von einer gegenwärtigen Gefahrenlage auszugehen. Somit dürfen hierfür keine Gebühren erhoben werden.
Vor diesem Hintergrund wird rückwirkend für die Jahre 2014 und 2015 auf eine detaillierte zeitintensive Aufschlüsselung von First-Responder-Einsätzen der Feuerwehr Glückstadt verzichtet.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen