Vorlage - /2016/013
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Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr wird in der sich aus der Anlage zur Originalschrift ergebenden Fassung erlassen.
Sach- und Problemdarstellung:
Aufgrund des § 42 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit den §§ 8 Abs. 4 und 13 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren vom 10.02.1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 489 wurden mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 27.11.2015 (Amtsbl. Schl.-H. v. 14.12.2015 S. 1332) die Mustersatzungen für einen Kreis- und einen Stadtfeuerwehrverband für freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren bekannt gegeben. Dieser Erlass tritt am 01.01.2016 in Kraft und ist anzuwenden.
Aufgrund dieser neuen Rechtsvorschriften wurde die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt entsprechend angepasst und neu erarbeitet. Die neue Satzung ist als Drucksache anliegend beigefügt.
Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt fand am 18.01.2016 statt. Von 43 stimmberechtigten Kameraden sprachen sich 43 Stimmen für die neue Mustersatzung aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt
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Anlagen: | |||||
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1 | Satzung der Freiwilligen Feuerwehr (1353 KB) |