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Vorlage - /2015/157  

Betreff: Glückstadt-Nord, "Soziale Stadt"
Geschäftsordnung Beirat
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
09.02.2016 
Sitzung des Bauausschusses, gemeinsam mit dem Sozialausschuss geändert beschlossen   
Sozialausschuss
09.02.2016 
Sitzung des Sozialausschusses, gemeinsam mit dem Bauausschuss geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
10.03.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung für den Beirat im Fördergebiet Glückstadt-Nord des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ wird in der sich aus der Anlage zur Niederschrift ergebenden Fassung beschlossen.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Für den Stadtteil Glückstadt-Nord, Fördergebiet im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“, ist die Einrichtung eines Verfügungsfonds (vgl. Drucksache 2015/158) vorgesehen. Nach den Städtebauförderungsrichtlinien 2015 des Landes Schleswig-Holstein können für einen Verfügungsfond Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden, wenn u.a. „ein lokales Gremium, welches überwiegend mit unmittelbar von der städtebaulichen Gesamtmaßnahme betroffenen Personen besetzt ist, über die Verwendung der Mittel entscheidet.“

 

Das heißt, es muss ein Beirat gegründet werden. Mit einer Geschäftsordnung sollen die Wahl der Beiratsmitglieder und die Arbeitsinhalte und -abläufe des Beirats geregelt werden. Hierfür hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Quartiersmanagement einen Entwurf erarbeitet (siehe Anlage). Dabei war es Ziel, die Regelungen praxisnah zu gestalten und sie leicht verständlich zu formulieren.

 

Zur weiteren Erläuterung folgende Hinweise:

 

  • Der Seniorenbeirat wurde nicht als Institution mit eigener Vertretung im Beirat festgelegt, da Senioren erfahrungsgemäß in Beiräten sowieso recht zahlreich vertreten sind.
  • Sollte es zukünftig einen Migrationsbeirat geben, sollte dieser eine/n Vertreter/in entsenden können. Die Geschäftsordnung wäre entsprechend zu ändern.
  • Die Vertreter*innen der Bewohnerschaft sollen die Mehrheit der Stimmen im Beirat haben.
  • Bei der Amtszeit des/der Vorsitzenden wäre aus Gründen der Kontinuität ein möglichst langer Zeitraum, z.B. 5 Jahre, wünschenswert. Ein solch langer Zeitraum kann aber auch Bewerber*innen abschrecken. Deshalb wurden 2 Jahre festgelegt.
  • Die Geschäftsordnung wird nicht als starres Instrument betrachtet, sondern soll den Erfordernissen des Beirats angepasst werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Geschäftsordnung hat keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagenverzeichnis:

Geschäftsordnung Beirat

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geschäftsordnung Beirat (915 KB)