Seiteninhalt
Vorlage - /2015/154
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen wird in der der Originaldrucksache beigefügten Fassung beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen wurde zum 01.01.2002 in Kraft gesetzt. Durch Zeitablauf ist die Satzung u.a. in den Punkten:
- Keine Altersbeschränkung bei der Nutzung der Bolzplätze (§ 2 Abs. 5)
- Besteigungsverbot der Bäume und Bauwerke (§ 3 Abs. 1 lit. k)
- Aufnahme des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche (§ 3 Abs. 5)
- Aufnahme Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 6)
zu aktualisieren; gleichzeitig wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen – siehe Synopse als Anlage 2.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen
Anlage 2: Synopse
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Anlage 1: Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen (56 KB) | |||
![]() |
2 | Anlage 2: Synopse (41 KB) |