Vorlage - /2015/075
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Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der FDP-Fraktion wird Herr/Frau _______als Mitglied in den Bauausschuss gewählt.
Sach- und Problemdarstellung:
Herr Thomas Brunnlieb hat mit Schreiben vom 06.05.2015 sein Mandat als bürgerliches Mitglied im Bauausschuss niedergelegt.
Die Stadtvertretung ist gemäß § 45 Abs. 1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit § 46 GO für die Wahl der Mitglieder der ständigen Ausschüsse zuständig.
Wird die Wahlstelle eines Mitglieds eines Ausschusses während der Wahlzeit frei, wird gemäß § 46 Abs. 10 Satz 3 der Gemeindeordnung (GO) die Nachfolgerin oder der Nachfolger nach § 40 Abs. 3. GO im Meiststimmenverfahren gewählt. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Enthaltungen und Nein-Stimmen haben keinen Stimmwert.
Die Anwendung des Meiststimmenverfahrens setzt voraus, dass respektiert wird, dass durch die Nachwahl keine Veränderung der Stärkeverhältnisse im Ausschuss eintreten soll. Jede Fraktion kann daher ggf. verlangen, dass alle Stellen im Verhältniswahlverfahren nach § 40 Abs. 4 GO besetzt werden. Die Regelung gilt für sämtliche Ausschussmitglieder, also auch für die Nachwahl bürgerlicher Mitglieder.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen