Vorlage - /2015/032
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Beschlussvorschlag:
Der Erweiterung der Feuerwache Am Fleth mit Städtebauförderungsmitteln, wie in der Anlage dargestellt, wird grundsätzlich zugestimmt.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Feuerwache Am Fleth wurde in den Jahren 1990/91 gebaut. Der Fuhrpark und die Menge der für diverse Einsatzarten vorzuhaltenden Ausrüstung und Gerätes haben sich seitdem vergrößert und werden aufgrund gesetzlicher Anforderungen weiter steigen.
Damit die Freiwillige Feuerwehr Glückstadt die ihr übertragenen Aufgaben bedarfsadäquat und wirkungsvoll erfüllen kann, ist neben der benötigten materiellen Ausstattung vor allem auch die personelle Leistungsfähigkeit (ausreichende Anzahl entsprechend qualifizierter und kurzfristig einsatzbereiter Feuerwehrangehöriger) sicherzustellen. Dies betrifft im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung und ihrer Folgewirkungen vor allem u.a. Fragen der Personal- und Nachwuchsgewinnung sowie der kooperativen Aufgabenwahrnehmung, um künftig das aus normativen Gründen gewünschte Schutzniveau sicherstellen zu können.
Auch Glückstadt hat Personal-Probleme – siehe hierzu auch Drucksache (DS) 2015-030. Um zukünftig mit weniger Personal dieselben Aufgaben bewerkstelligen zu können, wird der Fuhrpark nunmehr um ein Wechselladerfahrzeug verstärkt, das aufgabenbezogen mit den unterschiedlichsten Abrollbehältern bestückt werden kann:
Der erste containerartige Abrollbehälter für den Einsatzzweck „Ölwehr“ steht bereits auf dem Hof und ragt aufgrund seiner Länge von ca. 6,9 m in den Verkehrsraum hinein. Der Ölwehr-Anhänger steht ebenfalls unter freiem Himmel. Der nächste Abrollcontainer als Ersatz für ein Löschwasserfahrzeug wird im Herbst 2015 erwartet. Der Kreis hat bereits angekündigt, auch einen Abrollbehälter für den Einsatzzweck „Atemschutz“ in Glückstadt stationieren zu wollen.
Der Platzmangel macht sich auch dadurch bemerkbar, dass ein Fahrzeug schon seit einigen Jahren in der Waschhalle steht und in der Fahrzeughalle diverse Gitterboxen lagern.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Dachstuhl der Garage nicht ausreichend tragfähig ist, um als Lager genutzt werden zu können. Der Dachboden ist also zu räumen. Noch gibt es dafür keine Ersatzflächen.
In Kenntnis insbesondere der Anforderungen des Arbeitsschutzes hat die Feuerwehrunfallkasse (FUK) im November 2014 auf kleinere und größere Mängel aufmerksam gemacht. Zur Lösung des Lagerflächen-Problems führt kein Weg an einer Erweiterung der Feuerwache vorbei.
In Abstimmung mit dem Wehrführer wurden Varianten wie Anbau an die Nordseite der Wache verworfen und eine Machbarkeitsstudie für eine Erweiterung im südöstlichen Bereich des Feuerwehrgeländes beauftragt. Das Ergebnis ist dieser Vorlage in Form von Plänen und einer Kostenschätzung beigefügt:
Für eine zukunftsfähige Lösung werden vier Stellplätze für Abrollbehälter vorgesehen mit ausreichend Abstand untereinander, da manche über seitliche Türen verfügen (können). Dieser Bereich erhält dreiseitig Wände und ein Dach als groben Witterungsschutz. Für Gitterboxen und anderes Material wird ein Hochregal geplant, das mit vorhandenem Hebegerät (Ameise) erreichbar und benutzbar ist. Das Dach samt Dachstuhl der vorhandenen Garage wird entfernt und durch das neue auf ganzer Länge durchgehende Pultdach ersetzt. Das im hinteren Teil der Garage befindliche Notstromaggregat bleibt unverändert.
Die FUK teilte am 06.02.2015 mit, dass sie die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigte Planung begrüßt und bereit ist, die Frist für die Mängelbeseitigung bis zum 31.12.2016 zu verlängern, damit die Stadt eine Chance hat, die Planung auch umzusetzen.
Zur Verwirklichung der Planung werden Teilflächen des mit Städtebauförderungsmitteln gebauten Parkplatzes an der Christian-IV-Straße benötigt. Es würden dort 5 Stellplätze entfallen. Grundsätzlich wären die Fördergelder anteilig zurückzuzahlen (ca. 4.000 €). Da diese Entwicklung bei Anlegen des Parkplatzes nicht absehbar war (sowohl demografische als auch technische Entwicklung), wird beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheit (MIB) ein Antrag gestellt, auf die Rückzahlung der Städtebauförderungsmittel zu verzichten.
Da ohnehin schon auch ein Mangel an Stellplatzflächen für anrückende Feuerwehrleute besteht, darf die Erweiterung der Lagerkapazitäten nicht zu Lasten der Stellplätze gehen. Dies wiederum bedeutet, dass die vorhandenen Flächen optimal auszunutzen sind, d.h. die Stellplatzanlage umzubauen ist.
Hier spielt mit hinein, dass bereits im Jahr 2012 eine Baulast eingetragen wurde zulasten des Feuerwehrgrundstückes und zugunsten des Nachbargrundstückes Stadtstraße 1, um das dortige Bauvorhaben zu unterstützen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Bauvorhaben im April 2015 begonnen und etwa ein Jahr später fertig gestellt werden. Wenn dann die dortigen Stellplätze angelegt werden, hat das Einfluss auf die Stellplatzanlage der Feuerwehr. Die Planung für die Optimierung der FW-Stellplatzanlage hat dies mit zu berücksichtigen. Die Machbarkeitsstudie enthält auch dazu einen Vorschlag (siehe Lageplan).
Derzeit wird in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer des Nachbargrundstückes Stadtstraße 1 hierzu die Planung verfeinert, um dann die bislang mit 60.000 € netto geschätzten Kosten berechnen zu können.
Die Planung des Projektes kann vorangetrieben werden, ohne befürchten zu müssen, dass die Planungskosten dann nicht förderfähig im Sinne des Städtebauförderungsprogrammes Kleine Städte und Gemeinden wären.
Im zweiten Schritt sollen die Feuerwehrgebäude mit Einsatz von Städtebauförderungsmitteln energetisch ertüchtigt werden. Hierzu wird eine gesonderte Drucksache erstellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Machbarkeitsstudie wurde aus Mitteln der Bauunterhaltung gezahlt.
Das Zukunftskonzept Daseinsvorsorge und die Vorbereitenden Untersuchungen für den Stadtkern weisen bereits auf die Erweiterungsbedürftigkeit des Feuerwehrgrundstückes hin. Damit ist eine Grundvoraussetzung zum Erhalt von Städtebauförderungsmitteln für diese Maßnahme gegeben. Nach Beschlussfassung über die DS 2015-017-2 wird beim MIB ein Antrag auf Aufnahme in den Maßnahmenplan gestellt. Bei Befürwortung ist der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Erweiterung möglich, d.h. Drittelfinanzierung Bund/Land/Stadt Glückstadt.
Parallel soll ein Antrag auf Gewährung von Sonderbedarfszuweisung gestellt werden, um ggf. eine Förderung des kommunalen Drittel-Anteiles zu erhalten. Dies ist für Einrichtungen der kommunalen Grundversorgung, zu der auch die Feuerwehr gehört, möglich.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Grundriss
Anlage 3 3D-Darstellung
Anlage 4 Kostenschätzung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 Lageplan (56 KB) | |||
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2 | Anlage 2 Grundriss (53 KB) | |||
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3 | Anlage 3 3D-Darstellung (1749 KB) | |||
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4 | Anlage 4 Kostenschätzung (3565 KB) |