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Vorlage - /2015/018  

Betreff: Barrierearme und energetische Sanierung des Rathauses Glückstadt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
17.03.2015 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf zur barrierearmen und energetischen Sanierung des Rathauses wird genehmigt.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

In der Sitzung des Bauausschusses am 25.03.2014 wurde beschlossen, den barrierearmen und energetischen Ausbau des Rathauses inkl. öffentliches WC als sogenannte „vorgezogene Maßnahme“ im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleiner Städte und Gemeinden“ anzumelden (siehe Drucksache – DS - 2014/019). Die grundsätzliche Zustimmung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten zu dieser Maßnahme liegt vor. Die Maßnahme ist im Maßnahmenplan – siehe DS 2015/017 – enthalten.

 

Der Bauantrag wurde am 02.02.2015 gestellt.

 

Die Kosten für die Gestaltung der Barrierefreiheit und energetischen Sanierung im Rathaus und dem öffentlichen WC, nämlich u.a.:

-          Erneuerung Fahrstuhl,

-          barrierefreier Übergang zum Ratssaal / Trauzimmer,

-          barrierefreie WC´s,

-          barrierearme Gestaltung des Eingangsbereiches inkl. Verbesserung der Beleuchtung,

-          Erneuerung der Trinkwasserinstallation und Instandsetzung der Sanitärräume,

-          energetische Maßnahmen in Form von Fenstererneuerung insbesondere im Altbau,

werden nach Kostenberechnung voraussichtlich ca. 886.200,- € betragen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich bei dem Rathaus und dem öffentlichen WC um eine Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung, dessen Bedarf an Sanierung in der Untersuchung „Barrierefreies Glückstadt“ und in den „Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept“ festgestellt wurde. Deshalb ist es möglich, Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ einzusetzen. Eine Beteiligung erfolgt ausschließlich über die sogenannte „Drittelfinanzierung“, die Stadt hat nach den neuen Städtebauförderrichtlinien keinen zusätzlichen finanziellen Anteil im Haushalt zu verankern.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Maßnahmenbeschreibung (Stand Bauantrag)

Anlage 2: exemplarische Grundrisse (Stand Bauantrag)

Anlage 3: Kostenberechnung (Stand Januar 2015)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Maßnahmenbeschreibung (Stand Bauantrag) (16 KB)      
Anlage 2 2 exemplarische Grundrisse (Stand Bauantrag) (362 KB)      
Anlage 3 3 Kostenberechnung (Stand Januar 2015) (2547 KB)