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Vorlage - /2015/008  

Betreff: 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
17.03.2015 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag


Für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt und nach § 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 

    im Norden durch die Straße „Am Rethövel“,

    im Osten durch die Stadtstraße,

    im Süden durch die Straße „Im Neuland“,

    im Westen durch das Flurstück 41/4, Gem. Bracke, Flur 2 (alter Elbdeich),eine gedachte Linie zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 58/1, Flur 5, Gemarkung Glückstadt und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2, Flur 5, Gem. Glückstadt, die westliche Grenze des Flurstückes 61/2, eine gedachte Line zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 49/6, Flur 5, Gem. Glückstadt, den Wasserlauf Rhin querend, sowie den südlichen Grenzen der Flurstücke 49/6, 49/7, 51/2, 5/4, 4/3 und 3/2, Flur 5, Gem. Glückstadt.

 

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Sach- und Problemdarstellung:


Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.09.2013 den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Drucksache 2014/058) beschlossen. Diese Auslegung und die parallel laufende Beteiligung der Behörden haben die Notwendigkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung, u.a. aus folgenden Gründen, ergeben:

        Die Unterlagen wurden für vier Wochen ausgelegt, das Baugesetzbuch schreibt aber eine Auslegungsdauer von einem Monat vor.

        In der Planzeichnung wird die Grenze der Ortsdurchfahrt der B 431 dargestellt.

        Begründung und Umweltbericht wurden ergänzt.

 

In der Begründung und im Umweltbericht sind die geänderten / ergänzten Passagen durch kursive und unterstrichene Schrift hervorgehoben.

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung können nicht nur zu den geänderten Teilen, sondern zum gesamten Entwurf Anregungen vorgebracht werden. Bereits eingegangene Anregungen aus der ersten Auslegung werden selbstverständlich berücksichtigt und brauchen nicht wiederholt zu werden.

 

Im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes sind insbesondere von Anliegerinnen und Anliegern Stellungnahmen eingegangen, die deutlich machen, dass es hinsichtlich der Planung und ihrer Auswirkungen noch Informationsbedarf gibt. Die Stadt Glückstadt beabsichtigt daher, am Dienstag, den 31. März 2015, um 19.00 Uhr in der Pausenhalle der Elbschule, Königsberger Str. 6, eine öffentliche Informationsveranstaltung unter Beteiligung der von der Stadt beauftragten Fachgutachter durchzuführen.

 

Plangebiet und Planungsziele

Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 70 Hektar zwischen dem Binnenhafen, der Straße „Im Neuland“, dem Landesschutzdeich und der „Stadtstraße“.

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurde der Plangeltungsbereich geringfügig nach Süden erweitert: Nunmehr sind alle landwirtschaftlichen Flächen zwischen den Straßen „Herrenweide“ und „Im Neuland“ erfasst.

Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 4.57 „Glückstadt-Süd - Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ (vgl. Drucksache 2015/009) entwickelt. Beide Bauleitpläne erstrecken sich über den gleichen Geltungsbereich; der Anlass für die Planung  und die Planungsziele beider Bauleitpläne sind identisch. Insofern treffen die planerischen Aussagen für den Bebauungsplan Nr. 4.57 auch für die 29. Flächennutzungsplanänderung zu. Um Doppelungen zu vermeiden, wird daher zur vertiefenden Beschreibung der Planinhalte auf die Drucksache zum Bebauungsplan (Drucksache 2015/009) verwiesen.

 

Wesentliche Planungsziele, die in der Begründung zur 29. Flächennutzungsplan­änderung näher erläutert werden (siehe Anlage 3) sind:

  • die Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Konsolidierung des vorhandenen Industriestandortes und planerische Sicherung seiner künftigen Entwicklungsmöglichkeiten und
  • die touristische Aufwertung des Binnenhafens und seines Umfeldes.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:


Das Bauleitplanverfahren wird gemeinsam von der Firma Steinbeis und der Stadt Glückstadt finanziert. Hierüber wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der von Stadtvertretung am 25.06.2009 beschlossen wurde (siehe Drucksache 2008-026-neu).

Die Finanzierung der städtischen Kostenanteils der Bauleitplanung erfolgt über Städtebauförderungsmittel.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis

 

  1. Lageplan Geltungsbereich
  2. Planzeichnung F-Plan-Entwurf
  3. Begründung
  4. Umweltbericht (Hinweis: Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage den Umweltbericht mit einem Umfang von 118 Seiten beizufügen. Er kann unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Auf Nachfrage werden auch gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt.)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Lageplan Geltungsbereich (642 KB)      
Anlage 2 2 2. Planzeichnung F-Plan-Entwurf (384 KB)      
Anlage 3 3 3. Begründung (1233 KB)      
Anlage 4 4 4. Umweltbericht (5958 KB)