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Vorlage - /2022/167  

Betreff: Kindertagesbetreuung
Übergangslösung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
08.11.2022 
Sitzung des Sozialausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss
14.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
14.12.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Einrichtung einer Krippengruppe als Übergangslösung im Burggraben ab dem 01.01.2023 bis zur Inbetriebnahme der Kita-Nordmarkstraße wird zugestimmt.


Sach- und Problemdarstellung:

Die eigentlich für den 01.01.2023 geplante Fertigstellung des Neubaus Kita-Nordmarkstraße verzögert sich, so dass mit einer Inbetriebnahme erst ab dem 01.08.2023, pünktlich zu Beginn des neuen Kita-Jahr 2023/2024, gerechnet wird.

 

Zusätzlich entsteht durch die ungeplante Aufgabe der Kindertagespflegeeinrichtung „Die kleinen Fachwerkmäuse“ im Tegelgrund eine Lücke im Betreuungsangebot für unterdreijährige Kinder in Glückstadt.

 

Freie Plätze U3

Freie Plätze Ü3

Starttermin

Anmeldungen U3

Anmeldungen Ü3

Wechselwunsch in andere Einrichtung

Stand 24.10.2022

4. Quartal 2022

3

3

7

5

9

1. Quartal 2023

15

7

/

2. Quartal 2023

9

1

/

 

Berücksichtigt sind nur Kinder mit Wohnsitz in Glückstadt.

 

Im Ü3-Bereich gibt es zunächst scheinbar keine große Diskrepanz zwischen freien Plätzen und Anmeldungen, das Angebot von Betreuungsplätzen im U3-Bereich ab dem 01.01.2023 hingegen ist nicht ausreichend.

 

Allerdings können die jetzt freien und benötigten Plätze in den beiden Einrichtungen aufgrund akuten Personalmangels nicht belegt werden. Der Fachkräftemangel macht auch vor Glückstädter Kindertageseinrichtungen nicht halt, so dass kurz- und längerfristige Ausfälle von pädagogischem Personal aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft und Kündigung nicht mehr adäquat durch Neueinstellungen und Vertretungsregelungen aufgefangen werden können.

 

Die Konsequenzen in den beiden betroffenen Einrichtungen sind Gruppenschließungen, Gruppenzusammenlegungen und das Angebot einer Notbetreuung ausschließlich für berufstätige Eltern.

 

Mit Blick auf das Jahr 2023 ist zu hoffen, dass die Stellen zeitnah besetzt werden können, Normalität eintreten kann und zumindest die Plätze im Ü3-Bereich vergeben werden können.

 

Im U3-Bereich hingegen steht den freien Plätzen alleine im ersten Quartal 2023 das dreifache an Anmeldungen entgegen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine siebenmonatige Übergangslösung in der Kita Am Burggraben einzurichten. Die letzte dort beheimatete Krippen-Übergangslösung ist im Sommer 2021 in den Tegelgrund gezogen, dementsprechend sind die entsprechenden Voraussetzungen baulicher und räumlicher Art gegeben.

 

Die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe des Kreises Steinburg als Einrichtungsaufsicht hat bereits seine Zustimmung signalisiert, ebenso wie die Geschäftsführerin des Kita-Werks, der auch die Suche nach dem Personal obliegen würde.


Finanzielle Auswirkungen:

Dem zusätzlich entstehenden Betriebskostenzuschuss von rd. 65.310,00 € steht grundsätzlich eine entsprechende Gruppenförderung gegenüber. Sollte die Gruppenförderung nicht auskömmlich sein, werden diese im Rahmen des Abrechnungsergebnisses 2023 im Folgejahr bezuschusst werden.


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen