Vorlage - /2022/164
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Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 168.340 EUR zur Leistung der Vorauszahlung auf die Gewerbesteuerumlage für das 4. Quartal 2022 wird zugestimmt.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadt Glückstadt hat gemäß § 6 Abs. 3 der Landesverordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage im Dezember 2022 eine Vorauszahlung auf die Schlussabrechnung in Höhe der Abschlagszahlung zum 1. November zu leisten. Der Abschlag zum 1. November betrug 217.647 EUR. Der noch verbleibende Haushaltsansatz beträgt nunmehr 49.307 EUR. Somit ergibt sich eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 168.340 EUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer zur Buchungsstelle 6.1.1.010/401300.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen