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Vorlage - /2022/158  

Betreff: KiTa-Reform
Evaluation des neuen Kindertagesförderungsgesetzes (2021-2023)
Status:öffentlich  
Art:Mitteilung
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
08.11.2022 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

Das neue Kindertagesförderungsgesetz sieht gemäß § 58 Abs. 1 und 2 vor, dass die Wirkungen des Gesetzes bezogen auf die Kostenstrukturen und Finanzen als auch auf die Qualität in der Kindertagesbetreuung in den Blick genommen werden. Eine der großen Neuerungen ist das Finanzierungssystem, das sogenannte "Standard-Qualitätskosten-Modell" (kurz: SQKM). Dieses sieht ab 2025 eine pauschale Förderung der Kindertageseinrichtungen vor, was bedeutet, dass alle Einrichtungen für die gleiche Qualität einen einheitlichen Gruppenfördersatz erhalten werden.

Da eine Umstellung auf ein solches System nicht von heute auf morgen erfolgen kann, beinhaltet das Gesetz eine Übergangsphase (§ 57) bis Ende 2024. In dieser Übergangsphase, in der die Einrichtungsträger weiterhin über individuelle Finanzierungsvereinbarungen von der Standortgemeinde gefördert werden, wird das Gesetz mit seinen inhaltlichen und finanziellen Wirkungen ausgiebig betrachtet und evaluiert. Die KiTa-Evaluationsverordnung (KitaEvalVO) konkretisiert den Evaluationsprozess inhaltlich. Ein vom Ministerium einberufenes Fachgremium ist verpflichtet, dem Ministerium bis zum 31.12.2023 einen umfassenden Bericht vorzulegen.

Das Ziel der Evaluation ist es, Kriterien für den Nachteilsausgleich und eine Regelung für die Berechnung des Sachkostenanteils zu entwickeln. Darüber hinaus sollen auch Aussagen zu den Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Qualität in den Einrichtungen getroffen sowie grundsätzlich die Auskömmlichkeit und die Passgenauigkeit der Pauschalförderbeiträge des Standardqualitätskostenmodells überprüft werden.

Wie läuft der Evaluationsprozess grundsätzlich ab?

Nach einem erfolgreichen Vergabeverfahren hat das Land Schleswig-Holstein die Aufträge zur Datenerhebung an zwei Forschungsinstitute erteilt.

Evaluation der Finanzierungsstrukturen

r die Evaluation der Finanzierungsstrukturen wurde das Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FIBS) aus Berlin in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) und dem Kompetenzzentrum für Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an der Universität Leipzig ausgewählt.

Evaluationsprozess

  • 1. Erhebungswelle: November 2021-März 2022
  • Daten aus 2019
  • Teilnahme freiwillig
  • Prüfung der Eingaben auf Plausibilität
  • 2. Erhebungswelle: Juni-August 2022
  • Daten aus 2021
  • Teilnahme verpflichtend
  • 3. Erhebungswelle: März-Mai 2023
  • Daten aus 2022
  • Teilnahme verpflichtend

 

Aufgabe der Evaluation „Struktur und Finanzen“ ist, die Wirkung der mit dem neuen Gesetz verbundenen Finanzierungsregelungen hinsichtlich des Erreichens der intendierten Zielsetzungen zu prüfen. In diesem Kontext sind die direkten und indirekten Auswirkungen der Regelungen, ihre Praktikabilität und ihr Umsetzungsstand zu untersuchen.

Die Teilnahme aller Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein an der Datenerhebung zur Erhebung der Kosten aus den Jahren 2021 und 2022 ist verpflichtend. Die Erhebung zu den Finanzierungsstrukturen erfolgt über umfangreiche Fragebögen, die sich gemäß § 6 der Kita-Evaluationsverordnung in die Bereiche Personal-, Sach- und Instandhaltungskosten grob aufgliedern. Die Fragebögen werden über die Institute direkt an die Kindertageseinrichtungen übermittelt. Die Standortgemeinden überprüfen die übermittelten Daten der Einrichtungen/Träger auf Plausibilität und ergänzen sie durch die Angabe der Zuschüsse der Standortgemeinde. Nach der 1. Erhebungswelle hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Daten auf Plausibilität geprüft und den Fragebogen an das Ministerium übermittelt. Ab der 2. Erhebungswelle fällt die Plausibilitätsprüfung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe weg und die Daten werden nur noch auf Verlangen weitergeleitet.

Die Erhebung erfordert von der Verwaltung eine detaillierte Kostenanalyse sowie die Erarbeitung einer neu aufgestellten Finanzierungsstruktur.

Qualitätsevaluation

r die Evaluation im Bereich der Qualität wurde die Pädquis Stiftung Berlin (PädQUIS) ausgewählt.

Die Evaluation zur Qualität in den Einrichtungen gliedert sich in eine Befragungs- und Beobachtungsstudie. Die Befragung richtet sich an alle Kindertageseinrichtungen und die Beobachtungsstudie findet in einer Stichprobe von zufällig ausgewählten Kindertageseinrichtungen statt. Glückstädter KiTa`s wurden nicht ausgewählt.

Ziel der Beobachtungen ist es, die pädagogische Qualität in den Kitas zu ermitteln und herauszufinden, was die Erfolgsfaktoren für eine gute pädagogische Praxis sind. Insofern zielt sie auf die Aufklärung der Gesetzesfolgen bzw. der Auswirkungen der Kitarechtsreform auf die pädagogische Qualität, insbesondere die pädagogischen Prozesse, ab.

Der Fokus der Evaluationsstudie zur Qualität liegt schwerpunktmäßig auf den folgenden Bereichen:

  • Pädagogische Fachberatung: Inanspruchnahme und Qualifikation,
  • Qualitätsmanagement: Implementierung eines QM-Verfahrens und Einsetzung eines/einer QM-Beauftragte/n,
  • Betrachtung der Verfügungszeiten (7,8 Stunden pro Woche/Gruppe),
  • Betrachtung der Leitungsfreistellung (spätestens volle Freistellung ab der 5. Gruppe und hälftig freigestellte stellvertretende Leitung ab der 10. Gruppe),
  • In der Kindertagespflege die Bereiche Vertretungsreglungen und Qualifikationsniveau.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen.