Vorlage - /2022/157
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Sach- und Problemdarstellung:
Seit dem 01. Januar 2021 gilt nunmehr das neue Kindertagesförderungsgesetz. Gemäß § 58 Abs. 3 KiTaG waren alle schleswig-holsteinischen Standortgemeinden zur Erstellung einer Überleitungsbilanz zum Zwecke der Evaluation verpflichtet. Die Überleitungsbilanz stellt insbesondere die Veränderungen der finanziellen Aufwendungen der Stadt für die Kindertagesförderung auf Basis von Ist-Zahlen und Hochrechnungen, Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Stadtgebiet im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 dar. Sie war auf Basis eines vorgegebenen elektronischen Formulars zu erstellen.
Darüber hinaus sind die Standortgemeinden dazu verpflichtet, diese Überleitungsbilanz dem Sozialministerium anzuzeigen und zu veröffentlichen.
Die Überleitungsbilanz der Stadt Glückstadt wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren auf Plausibilität geprüft und ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt. Dieses Ergebnis ist nach Unterrichtung im Sozial- und Hauptausschuss zu veröffentlichen; hier genügt eine Veröffentlichung auf der städtischen Homepage. Damit sind die Forderungen gemäß § 58 Absatz 3 (KiTaG) formal erfüllt.
Die Überleitungsbilanz weist im Vergleich der Jahre 2019 (Abrechnungsstand) und 2021 (Hochrechnung) Minderausgaben der Stadt Glückstadt in Höhe von 415.884 € aus. Insgesamt betrachtet soll der Finanzierungsanteil der Stadt Glückstadt von 43 % in 2019 auf 35 % in 2021 gesunken sein. Nachfolgend werden Erläuterungen zur Berechnung gegeben:
- Die „nicht reformbedingten Mehrausgaben“ ergeben sich folgendermaßen:
Summe Ausgaben 2021 minus Summe Ausgaben 2019 minus reformbedingte Mehrausgaben = nicht reformbedingte Mehrausgaben (3.881.454 € - 3.301.946 € -206.259 €) = 373.249 €.
- Die Finanzierungsentlastung durch die Reform wird folgendermaßen berechnet:
Differenz zur bisherigen Finanzierung (Kita und Kindertagespflege) gegenüber 2019 plus nicht reformbedingte Mehrausgaben = Finanzierungsentlastung durch die Reform (42.635 € + 373.249 €) = plus 415.884 €.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Überleitungsbilanz soll nach Auffassung des Landes die Entlastung der Gemeinden durch die Kita-Reform aufzeigen. Die Aussagekraft der Überleitungsbilanz wurde u.a. von den Gemeindeverbänden kritisiert, da für 2019 zwar valide Daten vorliegen, für 2021 aber nur Prognosedaten und damit ein 1:1 Vergleich nicht möglich ist.
Alle Daten der örtlichen KitTas wurden separat nach Abfrage bei den KiTa-Trägern ermittelt und waren mit den Daten der (Standort-)gemeinde in das vorliegende Gesamtergebnis zu überführen. Damit die unabänderlichen Vorgaben des Formulars eingehalten werden konnten, waren seitens der Verwaltung umfangreiche Nebenberechnungen erforderlich. Die tatsächlichen Zahlungen an die Standortgemeinde unterscheiden sich teilweise mit den Summen, die durch den zur Nutzung vorgeschriebenen Prognoserechner errechnet wurden.
Der Städteverband Schleswig-Holstein hat die Daten von der Stadt Glückstadt ebenfalls parallel zur Prüfung erhalten. Eine Antwort steht aktuell noch aus.
Die Glückstädter KiTa-Träger haben darüber hinaus wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Jahr 2021 um ein „Corona-Jahr“ gehandelt hat, wodurch eine Vergleichbarkeit zu 2019 nicht gegeben ist.
Anlagenverzeichnis:
Ergebnisformular Überleitungsbilanz
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Anlagen: | |||||
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1 | Ergebnisformular Überleitungsbilanz (1948 KB) |