Vorlage - /2022/142
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Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.53 „Brücke Tegelgrund“ wird die Bebauungsplanbezeichnung geändert in „Bahnquerung Tegelgrund“.
Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.53 „Bahnquerung Tegelgrund“ werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt und die betroffene Öffentlichkeit sowie die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beteiligt.
Der Geltungsbereich erstreckt sich von der Königsberger Straße zwischen den Grundstücken Nr. 25a und 25b über die Bahnlinie Elmshorn – Westerland auf den nördlichen Bereich der Grünfläche entlang der Bahnlinie im Baugebiet Tegelgrund.
Sach- und Problemdarstellung:
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 03.08.2021 beschlossen (Drucksache 2020/050-3), zur Realisierung einer höhengleichen Bahnquerung von Glückstadt-Nord in den Tegelgrund die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.53 „Brücke Tegelgrund“ anzustoßen.
Die Rahmenbedingungen der Planung und die Inhalte des Bebauungsplanentwurfes werden in der Begründung (Anlage 2) erläutert. Für die spezifischen Aspekte Schallschutz und Artenschutz wurden Fachgutachten erstellt, deren wesentlichen Inhalte im Folgenden kurz erläutert werden.
Da bei Errichtung einer höhengleichen Bahnquerung der neben der Bahn auf der Tegelgrund-Seite verlaufende, ca. 1,50 m hohe Lärmschutzwall unterbrochen würde, wurde ein Schallgutachten (Anlage 6) beauftragt, um mögliche Auswirkungen auf die in der Nähe befindliche Wohnbebauung im Tegelgrund zu prüfen. Das Schallgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen so gering sind, dass sie unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen.
Zur Klärung möglicher Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft wurde ein Grünordnerischer Fachbeitrag / Artenschutzbericht (Anlage 5) erstellt. Im Geltungsbereich wurden als geschützte Arten Fledermäuse und Brutvögel angetroffen. Durch die Festsetzung von folgenden Maßnahmen können artenschutzfachliche Konflikte vermieden und die Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden:
- Das Entfernen von Bäumen Hecken und anderen Gehölzen ist in der Zeit vom 01. März bis 30. September verboten.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht und die Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung sind daher ebenso entbehrlich wie eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Nachdem der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst worden ist, soll der Bebauungsplanentwurf voraussichtlich im Zeitraum von 24.11.2022 bis 06.01.2023 öffentlich ausgelegt werden. Parallel werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für Planungsleistungen und Fachgutachten werden aus bewilligten und zur Verfügung stehenden Städtebauförderungsmitteln finanziert.
Anlagenverzeichnis:
- Übersichtsplan Geltungsbereich
- Planzeichnung mit Legende im Entwurf
- Textliche Festsetzungen im Entwurf
- Begründung im Entwurf
- Grünordnerischer Fachbeitrag / Artenschutzbericht, Stand 19.10.2022
- Schalltechnische Untersuchung, Stand 07.07.2022