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Vorlage - /2022/141  

Betreff: 2. Nachtragssatzung zur Ortsgestaltungssatzung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
09.11.2022 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
09.02.2023 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
09.03.2023 
Sitzung des Bauausschusses      
25.04.2023    Sitzung des Bauausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

1.  Folgende Regelungen sollen Eingang in die 2. Fortschreibung der Ortsgestaltungssatzung finden:

 

a)  Die als Anlage beigefügten Vorschläge für PV-Anlagen auf Dachflächen.

b)  Für Solarthermieanlagen sind die Regelungen unter a) analog anzuwenden

c) Wärmepumpen sind nur auf Grundstücksflächen zulässig, die von öffentlichen Verkehrsflächen aus nicht einsehbar sind.

d) Für Wallboxen sind die Regelungen unter c) analog anzuwenden.

 

 

2.  Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Bauausschusses einen Entwurf zur 2. Nachtragssatzung zur Ortgestaltungssatzung vorzulegen.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Die „Satzung der Stadt Glückstadt über die Gestaltung baulicher Anlagen im Bereich der historischen Altstadt -Ortsgestaltungssatzung-“ wurde nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 16. Januar 1986 erlassen. Am 18.04.1997 ist eine 1. Nachtragssatzung in Kraft getreten.

 

Wie mit der Drucksache 2022/113 und in der Bauausschusssitzung vom 06.09.2022 erläutert, machen Klimawandel, Energiewende und gesetzliche Grundlagen (Gebäudeenergiegesetz) den vermehrten Einsatz von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien, wie Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen, erforderlich. In der historischen Innenstadt ist jedoch aufgrund der vorhandenen Gestaltungssatzung die Installation solcher Anlagen (wie z.B. PV-Anlagen auf dem Dach) in der Regel nicht zulässig. Dies soll geändert werden. Die Stadt hat daher Herrn Dr. Joachim Schnitter, Büro Schnitter Gartenpflege und Freiraumplanung, Seevetal, damit beauftragt, Vorschläge für eine Änderung der Gestaltungssatzung zu erarbeiten.

 

Inhaltliche Änderungen zu Festsetzungen der Gestaltungssatzung außerhalb des oben geschilderten Themenbereichs sind ausdrücklich nicht in diesem Verfahren vorgesehen; sie wären in einem gesonderten Verfahren zu bearbeiten.

 

In der Bauausschusssitzung am 09.11.2022 sollen von Herrn Dr. Schnitter inhaltliche Vorschläge für Neuregelungen der Gestaltungssatzung (die schematisch in Anlage 1 dargestellt sind) präsentiert und anhand von grafischen Darstellungen erläutert werden. Die Ergebnisse der Beratung sollen dann im Anschluss an die Sitzung in eine satzungsgemäße Form gebracht und in der darauffolgenden Bauausschusssitzung als Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur Gestaltungssatzung beschlossen werden. Dieser soll dann mit den fachlich betroffenen Behörden und Institutionen abgestimmt und auf der Homepage der Stadt Glückstadt veröffentlicht werden, um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Fortschreibung der Ortsgestaltungssatzung wird aus Städtebauförderungsmitteln finanziert.


Anlagenverzeichnis:

Schematische Darstellung PV-Anlagen auf Dachflächen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schematische Darstellung PV-Anlagen auf Dachflächen (6599 KB)