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Vorlage - /2022/137  

Betreff: Neuaufstellung des Landschaftsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
09.11.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

1. Der Landschaftsplan für die Stadt Glückstadt wird neu aufgestellt.

 

2. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet.

 

3. Es wird, zeitgleich mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange durchgeführt.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Der Landschaftsplan stellt flächendeckend für das Gemeindegebiet Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar (§ 11 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz).  Er entwickelt gegenüber den Bürger*innen keine eigene Rechtsverbindlichkeit, ist aber bei Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen.

 

Der Landschaftsplan ist eine Fachplanung zur Berücksichtigung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege. Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (Drucksache 2022/136) sind die geeigneten Inhalte des Landschaftsplanes nach Abwägung als Darstellung zu übernehmen (§ 7 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz).

 

Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes soll auch eine frühzeitige Beteiligung zum Landschaftsplan durchgeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Mittel zur Finanzierung der Planungskosten stehen unter der Haushaltsstelle 5.1.1.010.543150 zur Verfügung.


Anlagenverzeichnis:

Übersichtsplan Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan Geltungsbereich (1482 KB)