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Vorlage - /2022/136  

Betreff: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
09.11.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

1.  Der Flächennutzungsplan der Stadt Glückstadt wird neu aufgestellt.

 

2. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet.

 

3.  Es wird eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

4. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

- Sicherung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Stadtentwicklung

- Steuerung einer qualitätsvollen und bedürfnisgerechten Wohnflächenentwicklung

- Entwicklung des Wirtschaftsstandortes

- Sicherstellung einer zukunftsfähigen Mobilität

- Berücksichtigung der Belange von Natur- und Klimaschutz

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung dargestellt (§ 5 Abs. 1 BauGB). Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden für einzelne Teile des Gemeindegebietes durch Aufstellung von Bebauungsplänen die Entwicklungsziele konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt. Gemeinsam bilden Flächennutzungsplan und Bebauungspläne die gemeindliche Bauleitplanung.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Glückstadt stammt aus dem Jahre 1972 und hat bisher 32. Änderungsverfahren durchlaufen. Seit 1972 haben sich die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Stadt Glückstadt und die rechtlichen Voraussetzungen für die Bodennutzung (Stichworte: Naturschutz, Klimawandel, Flächeninanspruchnahme) deutlich gewandelt. Daher soll der Flächennutzungsplan neu aufgestellt werden.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das formelle Verfahren zur Neuaufstellung eröffnet. Nach Beschlussfassung erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange. Zu diesem Zeitpunkt sind die Entwicklungsziele des Flächennutzungsplanes noch nicht genau definiert, dies erfolgt erst im nächsten Schritt mit der Erstellung des Entwurfes, der dann im Bauausschuss beraten wird.

 

Zur Vorbereitung des Verfahrens hatte sich eine „Arbeitsgruppe Flächennutzungsplan“ mit Vertreter*innen aus den Fraktionen gebildet. Die Ergebnisse aus der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe werden in den Entwurf des Flächennutzungsplanes einfließen und sollen im Rahmen der Beratung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erläutert werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Mittel zur Finanzierung der Planungskosten stehen unter der Haushaltsstelle 5.1.1.010.543150 zur Verfügung.


Anlagenverzeichnis:

Übersichtsplan Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan Geltungsbereich (1482 KB)