Vorlage - /2022/132
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Beschlussvorschlag:
Die Kommunale Regelung über die Gewährung von Bürgschaften, die unter die De-minimis-Verordnung fallen, vom 20.12.2007 wird außer Kraft gesetzt.
Sach- und Problemdarstellung:
Die in der Kommunalen Regelung genannten Verordnungen der EU sind zwischenzeitlich außer Kraft getreten. Die derzeit geltende Verordnung über De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) aus 2013 ist bis zum 31.12.2023 in Kraft. Grundsätzlich ist unter Einhaltung der Regelungen über die Gewährung von Bürgschaften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Erklärung) für eine transparente Beihilfe eine Bürgschaftsmitteilung an die Kommunale Aufsichtsbehörde notwendig.
Der Verfahrensablauf wird künftig durch eine entsprechende Dienstanweisung der Stadt Glückstadt geregelt. Eine Kommunale Regelung in der bisherigen Form ist nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Steinburg in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport nicht zwingend.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen