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Vorlage - /2022/127  

Betreff: Jugendzentrum - Barrierenabbau und energetische Sanierung
hier: Informationen zu Mehrkosten nach Vergabe der Bauleistungen
Status:öffentlich  
Art:Mitteilung
Beratungsfolge:
Bauausschuss
06.09.2022 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

 

Mit Beschluss vom 05.03.2019 wurde der Beschlussvorlage 2019/012 und somit der Umsetzung der barrierearmen Umgestaltung des Jugendzentrums zugestimmt.

 

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat mit Schreiben vom 31.08.2021 die Zustimmung zum Mitteleinsatz erteilt. Im Antrag vom 16.07.2020 wurden Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 1.003.818,55 Euro angezeigt. Von diesen Gesamtkosten wurde eine Förderung durch Städtebauförderungsmittel in Höhe von 859.172,55 Euro dargestellt. Die Finanzierung wurden vollumfänglich durch das Ministerium bewilligt.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 25.01.2022 wurde bereits mündlich über die Mehrkosten durch die Anpassung an das aktualisierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch Verwendung einer alternativen Wärmeerzeugung im Vergleich zur ursprünglichen Planung mündlich informiert.

 

Gemäß Beschluss 2022/058 der Stadtvertretung vom 19.04.2022 wurden die Preissteigerungen durch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges zur Kenntnis genommen und die Ausschreibung zum Umbau des Jugendzentrums trotz einer erwarteten Preissteigerung im Rahmen der Vergabe veranlasst.

 

Nach Vergabe und Beauftragung der Bauleistungen sind nun die Mehrkosten und Kostenabweichungen im Rahmen der Ausschreibungsergebnisse bekannt. Eine Änderung der Gestaltungsplanung abseits der Umplanung auf Grundlage des GEG erfolgt nicht.

 

 

Bei der Ausschreibung der Bauleistungen wurde das Ziel gesetzt, möglichst wirtschaftliche Angebote zu erhalten, weshalb unwirtschaftliche Ausschreibungen aufgehoben und bis zu drei Ausschreibungsrunden pro Gewerk durchgeführt wurden.

 

Die erste Ausschreibung der 14 Gewerke erfolgte am 09.05.2022 im Rahmen einer öffentlichen Vergabe über das Deutsche Vergabeportal. Die Stoffpreisgleitklausel wurde bei drei Gewerken verwendet.

 

Für etwa die Hälfte der Gewerke wurden keine Angebote eingereicht, sodass diese Gewerke in einer zweiten Runde im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung erneut ausgeschrieben wurden. Bis auf das Gewerk Rohbauarbeiten konnten alle Gewerke vergeben werden. Das einzige für die Rohbauarbeiten abgegebene Angebot war als nicht wirtschaftlich zu werten, und zeigte einen späteren, nicht mit dem Rahmenterminplan einhergehenden Beginn der Leistungserbringung an, weshalb die Ausschreibung aufgehoben wurde. Mit einer erneuten, dritten Ausschreibung, wurde der Eingang eines wirtschaftlicheren Angebots erreicht.

 

Die Ausschreibung des Gewerks Tiefgründung wurde aufgehoben, da beide Bieter aus formellen Gründen auszuschließen waren. Nachdem eine Stellungnahme eines geotechnischen Beraters zu theoretisch denkbaren technischen Verfahren eingeholt worden ist, wird das Gewerk Tiefgründung erneut das Gewerk Tiefgründung zeitnah erneut beschränkt ausgeschrieben. Die Tiefgründung ist erforderlich für den nachträglichen Einbau des Aufzuges.

 

Bei drei Gewerken unterschreitet das beauftragte Angebot die vom Architekten im Rahmen der Ausführungsplanung zugrundeliegende Kostenermittlung. Hierbei handelt es sich um die Gewerke Aufzug (ca. -4%), Bodenbelagsarbeiten (ca. -29%) sowie Malerarbeiten (ca. -20%).

Kostenabweichungen, die über der zugrundeliegenden Kostenermittlung liegen, gibt es bei den Gewerken Rohbauarbeiten (ca. 0,5%), Brandmeldeanlagen (ca. 3%), Zimmerer-Trockenarbeiten (ca. 8%), Fliesenarbeiten (ca. 9%), Küchen, Pantry, Tresen (ca. 18%), Tischlerarbeiten (ca. 24%), Metall-und Stahlbauarbeiten (ca. 28%) sowie Elektroanlagen (ca. 28%).

 

Eine sehr hohe Abweichung zu der zugrundeliegenden Kostenermittlung weist das beauftragte Gewerk Heizungs- und Lüftungsarbeiten mit ca. 64% sowie das Gewerk Sanitärarbeiten mit ca. 83% auf. Vor Vergabe dieser Gewerke wurde aufgrund der hohen Kostenabweichungen ausführlich mit den bietenden Firmen Aufklärung betrieben. Die Gewerke wurden trotz der Mehrkosten beauftragt, da in der derzeitigen Lage bei einer erneuten, zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführte Ausschreibung keine wirtschaftlicheren Angebote zu erwarten sind.

 

Die Gesamtkosten für die Städtebauförderungsmaßnahme nach Vergabe belaufen sich auf eine Summe von ca. 1.680.000 Euro brutto.

 

Vom Sanierungsträger wird kurzfristig ein Mehrkostenantrag eingereicht werden. Zum aktuellen Stand, vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums, wird von förderungsfähigen Kosten i. H. von ca. 1.550.000 Euro ausgegangen.

Dies entspricht einer Kostensteigerung im Rahmen der Städtebauförderung von insgesamt ca. 68% im Vergleich zu den in 2020 dem Ministerium für Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport eingereichten Kosten.

 

Durch die in der Mitteilung vom 25.01.2022 angezeigten Mehrkosten durch die Anpassung an das aktualisierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch Verwendung einer alternativen Wärmeerzeugung sowie die damals absehbaren Mehrkosten durch COVID-bedingte Lieferengpässe und die allgemeine Wirtschaftslage wurde bereits eine Kostensteigerung um ca. 47% verzeichnet.

Die Mehrkosten nach Vergabe im Rahmen der Städtebauförderung verglichen mit den angenommenen Kosten in der Ausführungsplanung betragen ca. 11%.

 

Für die angezeigten Mehrkosten stehen auf dem Treuhandkonto der Stadt Glückstadt Städtebauförderungsmittel für das Jahr 2022 bereit, d.h. es müssen keine Städtebauförderungsmittel neu beantragt oder Gelder in den Haushalt gestellt werden. Die BIG Städtebau GmbH wird kurzfristig zur Sicherstellung der Förderfähigkeit einen Antrag auf Übernahme der Mehrkosten beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport stellen.

Mit dem Baubeginn konnte entsprechend dem aktualisierten Rahmenterminplan am 15.08.2022 begonnen werden.

 

Der Umbau der ehemaligen Wohnung zu Räumen der Verwaltung, welche zu 100% aus Haushaltsmitteln der Stadt finanziert werden, wird nach Vergabe der Handwerkerleistungen ca. 120.000,00 Euro brutto kosten. Die Kostensteigerungen beliefen sich hier auf ca. 15.000 Euro. Die Mittel dafür stehen im Budget Bauunterhaltung bereit. Die Maßnahmen in der ehemaligen Wohnung umfassen eine Ertüchtigung der Decke zum Dachgeschoss aufgrund des Brandschutzkonzeptes und Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik. Das Bad wird in ein Personal-WC umgestaltet, die Küchenzeile wird erhalten. Die Elektrik wird auf den heutigen Stand der Technik gebracht und es wird zeitgemäße Netzwerktechnik für die Büronutzung eingebaut. Abschließend werden Malerarbeiten ausgeführt.


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen