Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - /2021/078-2  

Betreff: Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für die ganzjährige Außengastronomie im öffentlichen Verkehrsraum
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
/2021/078
Beratungsfolge:
Bauausschuss
06.09.2022 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss
12.09.2022 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Nach Gang der Beratung


Sach- und Problemdarstellung:

Der Großteil der am Markt ansässigen Gastronomiebetriebe stellt erneut einen Antrag auf dauerhafte, ganzjährige Sondernutzung der Außenflächen und der Parkbuchten über das Jahr 2022 hinaus, bei gleichzeitiger Reduzierung der Sondernutzungsgebühr jeweils für den Zeitraum vom 16.10. bis zum 14.04. eines Jahres auf 1/3, siehe Anlage.

 

Hinweis der Verwaltung:

Gleichlautender Antrag wurde bereits im letzten Jahr kontrovers diskutiert (s. Ergebnisse der Online-Umfrage aus 2021 sowie die Befragung der VGV, DS 2021/078 und DS/078-1).

 

Die Verwaltung unterstützt nunmehr das Anliegen der Gastronomen einer ganzjährigen Sondernutzung der Außenflächen und der Parkbuchten über das Jahr 2022 hinaus.

 

Vor dem Hintergrund der Corona-Auswirkungen in Form der Schließungen der Gastronomie soll - temporär, beispielsweise für einen Zeitraum von 3 Jahren -  unter Einhaltung der im Jahr 2000 beschlossenen Richtlinien in Bezug auf die gestalterischen Vorgaben, die Sondernutzung der Außenflächen verlängert werden.

 

Die Verwaltung sieht durch die ganzjährige Sondernutzung der Außenflächen sowie der Parkbuchten die Chance, die Innenstadt ganzjährig attraktiv zu gestalten. Aus diesem Grund sollte die Zustimmung vorerst befristet für 3 Jahre erfolgen, so dass im Anschluss nach erfolgter Evaluation der gewonnenen Erkenntnisse über weiteres, ggf. dauerhaftes Prozedere entschieden werden kann.

 

Zeitgleich zur Ausdehnung des Zeitraumes wird der Antrag gestellt, die Sondernutzungsgebühr für den Verlängerungszeitraum (16. Oktober bis 14. April) jeweils auf 1/3 zu reduzieren. Gebühren sind nur für Zeiträume zu erheben, in denen eine entsprechende Inanspruchnahme der Flächen erfolgt. Die Sondernutzungsgebühr für die Außengastronomie umfasste bisher in der Regel 6 Monate per anno, so dass mit Einnahmen in der in Rede stehenden Zeit bisher nicht gerechnet wurde.

 

Pandemiebedingt hat der Hauptausschuss in 2020, 2021 sowie vom 01.01. bis 15.04.2022 beschlossen, die Sondernutzungsgebühren (mit Ausnahme von Veranstaltungen) vollständig zu erlassen sowie vom 16.04 bis 15.07.2022 um die Hälfte zu reduzieren. Seit 16.07.2022 ist nunmehr die volle Sondernutzungsgebühr fällig.

 

Bei dauerhafter Zustimmung ist die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Glückstadt entsprechend anzupassen.


Finanzielle Auswirkungen:

Sollte dem Antrag der Gastronomen entsprochen werden, sind bei Reduzierung der Gebühren auf 1/3 zur Haushaltsstelle 5.4.1.010.432100 künftig ca. 5.000 € per anno zusätzlich einzuplanen.


Anlagenverzeichnis:

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für die ganzjährige Außengastronomie im öffentlichen Verkehrsraum

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag ganzjährige Außengastronomie 2022 (1782 KB)