Vorlage - /2022/122
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Beschlussvorschlag:
Der 1. Nachtrag zur Satzung der Stadt Glückstadt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der der Original-Niederschrift beiliegenden Fassung wird beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Gemäß § 28 Nr. 2 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) handelt es sich bei der Beschlussfassung über die Änderung einer Satzung um eine vorbehaltene Aufgabe der Stadtvertretung. Vorbereitendes Gremien ist gemäß § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Glückstadt der Hauptausschuss.
Die derzeit gültige Verwaltungsgebührensatzung ist am 01.01.2017 in Kraft getreten.
Mit dem 1. Nachtrag wurden gesetzliche Veränderungen, allgemeine Kostenentwicklungen und Veränderungen im Verwaltungsablauf eingearbeitet.
Wesentliche Veränderungen der Verwaltungsgebührensatzung sind:
- der Hinweis auf das Umsatzsteuergesetz in § 4 Abs. 3 (Höhe der Gebühren) und
- die Aktualisierung und Ergänzung des § 8 (Verarbeitung personenbezogener Daten)
Wesentliche Veränderungen der Gebührentabelle sind:
- die Berechnung der Gebühren nach dem Zeitaufwand anhand eines Pauschalbetrages (15,00 €),
- die Aufnahme des Fachbereichs I aufgrund der Verwaltungsumstrukturierung 2019,
- die Erhöhung mehrerer Gebührenstellen auf Grundlage des Verbraucherpreisindexes,
- die inhaltliche Überarbeitung der Gebührenstelle 4 sowie
- das Hinzufügen der Gebührenstelle 24.2.
Die gesamten Veränderungen sind aus den anliegenden Synopsen zur Verwaltungsgebührensatzung und Gebührentabelle zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Anpassung der Gebührenhöhe können geringfügige Mehreinnahmen erzielt werden, deren Höhe jedoch nicht darstellbar sind.
Anlagenverzeichnis:
1. Synopse zur Verwaltungsgebührensatzung
2. Synopse zur Gebührentabelle
3. 1. Nachtrag zur Satzung der Stadt Glückstadt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
4. Satzung der Stadt Glückstadt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren einschl. 1. Nachtrag (Lesefassung)