Vorlage - /2022/014-1
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt der auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt am 25. Juni 2022 erfolgten Wahl des Oberbrandmeisters Sven Tießen zum Gemeindewehrführer und des Oberbrandmeisters Stefan Holz zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt zu.
Sowohl Herr Sven Tießen als auch Herr Stefan Holz sind zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Sach- und Problemdarstellung:
Nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehr (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 10. Februar 1996 in der zurzeit geltenden Fassung wird die Gemeindewehrführung sowie die stellvertretende Gemeindewehrführung durch die Mitgliederversammlung in geheimer Wahl gewählt.
Die Amtszeit des derzeitigen Wehrführers, Ties Tießen, endete regulär im März dieses Jahres. Pandemiebedingt war eine Wahl des Gemeinddewehrführers bis dahin nicht durchführbar, insofern wurde eine Bestellung darüber hinaus, jedoch längstens bis zum 31.12.2022, erwirkt.
Die Wahl des Gemeindewehrführers durch die Mitgliederversammlung ist nunmehr am 25. Juni 2022 erfolgt. Gewählt wurde in geheimer Wahl der derzeitige stellvertretende Gemeindeweherführer und Oberbrandmeister Sven Tießen.
Das Konzept, die Aufgaben der Wehrführerstellvertretung auf zwei Personen zu verteilen, hat sich bewährt. Insofern wurde im nächsten Schritt durch die Mitgliederversammlung ein Nachfolger des derzeitigen stellvertretenden Gemeindewehrführers, Sven Tießen, gewählt. Gewählt wurde ebenfalls in geheimer Wahl der Oberbrandmeister Stefan Holz, der die Aufgaben künftig gemeinsam mit dem stellvertretenden Gemeindewehrführer Niels Fares wahrnehmen wird.
Gemäß § 11 Abs. 3 BrSchG bedarf sowohl die Wahl der Gemeindewehrführung als auch die Wahl der stellvertretenden Gemeindewehrführung der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.
Herr Sven Tießen sowie Herr Stefan Holz sind nach Zustimmung des Trägers zunächst für sechs Jahre zu Ehrenbeamten zu ernennen. Der Kreis Steinburg ist als Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschlussvorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
1. Niederschrift über die Wahl des Wehrführers vom 25.06.2022
2. Niederschrift über die Wahl des stv. Wehrführers vom 25.06.2022
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | 1. Niederschrift über die Wahl des Wehrführers vom 25.06.2022 (5333 KB) | |||
![]() |
2 | 2. Niederschrift über die Wahl des stv. Wehrführers vom 25.06.2022 (1952 KB) |