Vorlage - /2022/075
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Beschlussvorschlag:
Die dem Originalprotokoll beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2022 wird beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2021 die Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Die erforderliche kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 10. Februar 2022 mit der Einschränkung erteilt, dass die Genehmigung der Festsetzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen laut Haushaltssatzung mit 5.697.500 EUR lediglich in Höhe von 5.000.000 EUR erfolgte.
Die jetzige weitere Entwicklung der Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen des Ergebnis- und Finanzplanes macht nunmehr den Erlass einer I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2022 nebst I. Nachtragshaushaltsplan erforderlich. Die einzelnen Veränderungen und Begründungen sind aus dem anliegenden Entwurf des I. Nachtrages ersichtlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
1. Entwurf I. Nachtrag 2022 Stadt Glückstadt
2. Entwurf I. Nachtragshaushaltssatzung 2022 Stadt Glückstadt
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1. Entwurf I. Nachtrag 2022 Stadt Glückstadt (985 KB) | |||
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2 | 2. Entwurf I. Nachtragshaushaltssatzung 2022 Stadt Glückstadt (834 KB) |