Vorlage - /2022/066
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Beschlussvorschlag:
Der ETSV erhält im Haushaltsjahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000,00 € für Weiterbildungsmaßnahmen von Übungs-/Trainingsleitungen. Diese sind über den 1. Nachtragshaushalt bei der Buchungsstelle 4.2.1.010.531800 bereitzustellen.
Sach- und Problemdarstellung:
Gemäß Ziffer 6 b der Sportförderungsgrundsätze der Stadt Glückstadt kann für die Weiterbildung von ehrenamtlichen Trainer*innen und Übungsleiter*innen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000,00 € pro Sparte gewährt werden.
Der ETSV beantragt eine Pauschale in Höhe von 3.200,00 €, da einige Kurse, die erst nach dem 01.07. stattfinden werden, noch nicht genau mit Kosten zu belegen sind. Bisher sind für drei Sparten (Turnen, Taekwondo und Reha) Weiterbildungen angemeldet.
Unter Beachtung der Sportförderungsgrundsätze schlägt die Verwaltung vor, dem ETSV einen Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000,00 € (1.000,00 € je Sparte) zu gewähren. Ein entsprechender Nachweis ist vor Auszahlung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Über den 1. Nachtragshaushalt sind 3.000,00 € bei der Buchungsstelle 4.2.1.010.531800 zusätzlich bereitzustellen.
Anlagenverzeichnis:
Antrag des ETSV vom 04.04.2022
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag des ETSV vom 04.04.2022 (862 KB) |