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Vorlage - /2022/057  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2022
Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022
Status:öffentlich  
Art:Mitteilung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
10.05.2022 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
24.05.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

Zweck dieser Mitteilung ist es, über die gemäß § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2022 geleisteten über- und außerplanmäßig eingegangenen Aufwendungen und Auszahlungen sowie die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2022 enthält folgende Regelung: „Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, bis zu 10.000 EUR als erteilt. Die Bürgermeisterin ist in diesen Fällen verpflichtet, mindestens vierteljährlich über diese geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.“


Anlagenverzeichnis:

Liste der gemäß der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Glückstadt bereits durch die Bürgermeisterin genehmigten Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.03.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen I. Quartal 2022 (1645 KB)