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Vorlage - /2022/023  

Betreff: Grundsteuerreform 2025 - Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Status:öffentlich  
Art:Mitteilung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
14.02.2022 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

 

Vom 01. Juli 2022 bis zum 31.10.2022 müssen alle Eigentümer*innen eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Eigentümer*innen mehrerer Grundstücke müssen für jedes Grundstück jeweils eine solche Feststellungserklärung abgeben.

Auf Grundlage dieser Daten, berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert und setzt anschließend den Grundsteuermessbetrag fest. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt dann nach gewohntem Muster: Messbetrag x Hebesatz = Jahressteuer.

Für Glückstadt sind 4.200 Liegenschaften und 30 landwirtschaftliche Nutzflächen zu erklären und anschließend zu bewerten.

 

Wie läuft das ab?

 

Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Ab dem 01.07. d. J. stehen unter www.elster.de die Formulare bereit. Hierfür benötigt man ein Benutzerkonto. Dieses kann schon jetzt beantragt werden. Sofern bereits ein Benutzerkonto vorhanden ist (z.B. für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung) kann dieses genutzt werden. Es ist kein weiteres Benutzerkonto erforderlich.

Feststellungserklärungen für andere Personen (z.B. in Betreuungsfällen, Verwandte usw.) können ebenfalls über das Benutzerkonto abgegeben werden, denn für diese Personen ist keine zusätzliche Registrierung in Elster erforderlich.

Es ist verständlich, dass die Finanzverwaltungen vorrangig die Nutzung über Elster bewerben, da so die Weiterverarbeitung der Datenmenge sicher und schnell erfolgen kann. Aber es wird auch die Möglichkeit geben, mittels Vordrucken diese Feststellungserklärungen abzugeben.

 

Welche Angaben sind von den Eigentümer*innen zu machen?

 

Im „Hauptvordruck“ sind folgende Angaben zu machen:

-          Einheitswertaktenzeichen (10stellig)

-          Angaben zur Feststellung
Grund der Feststellung; Art der wirtschaftlichen Einheit (z.B. bebaut, unbebaut, Land-u. Forstwirtschaft)

-          Lage des Grundstücks (Anschrift)

-          Gemarkung und Flurstück

-          Eigentümer*in / Eigentumsverhältnisse

In der „Anlage Grundstück“ ist folgendes zu erklären:

-          Grundstücksart

-          Angaben zu Grund und Boden (Größe und Bodenrichtwert)

-          Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert

-          Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert

-          Weitere Gebäude / Gebäudeteile

-          Angaben bei Wohnungs-/Teileigentum

-          Erbbaurecht / Gebäude auf fremden Grund und Boden

 

Feststellungserklärungen muss man zukünftig immer dann abgeben, wenn sich etwas ändert. Zunächst geht es jedoch für alle Eigentümer*innen um den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022. Nachfeststellungen sowie Art- und Wertfortschreibungen müssten später bei Änderung dann erklärt werden.


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen