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Vorlage - /2022/020  

Betreff: Erfrischungsgeld für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
14.02.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Das Erfrischungsgeld für künftige Wahlen wird von derzeit 30 € je Wahlhelfer*in und Wahl auf 50 € angehoben.


Sach- und Problemdarstellung:

Jede Wahl ist für eine Kommune eine organisatorisch aufwändige Aufgabe. Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sie sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wirken in den Wahlvorständen mit und sind für die meisten Wählerinnen und Wähler die nächste Kontaktperson. Damit eine Wahl oder eine Abstimmung optimal durchgeführt werden kann, werden für die Überwachung der Wahl- bzw. Abstimmungsvorgänge sowie der derzeitigen pandemiebedingten Hygienevorschriften und auch beim Auszählen der Stimmen Wahlhelfer*innen benötigt. Der Wahl- bzw. Abstimmungsprozess dauert ca. von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr, ggf. länger. In der Regel werden Wahlhelfer*innen nicht den ganzen Tag in Anspruch genommen, stattdessen werden alle „Teams“ in Schichten eingeteilt, sofern eine ausreichend hohe Anzahl an Freiwilligen rekrutiert werden kann.

 

Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses betrug analog der Empfehlungen des Bundes früher für die Glückstädter Mitglieder der Wahlvorstände pro Wahltag 25 Euro sowie für die Wahlvorsteher je 35 Euro. Bereits im Jahr 2017 wurde die Unterscheidung zwischen den Wahlvorstehern und weiteren Mitgliedern der Wahlvorstände in Glückstadt aufgehoben, so dass alle Wahlhelfer*innen derzeit gleichermaßen eine Tagespauschale von 30 € erhalten.

 

Den Wahlhelfer*innen obliegt eine sehr große Verantwortung, sie sind einer hohen Belastung ausgesetzt und sie müssen bereit sein, auf Freizeit zu verzichten. Geeignete Wahlhelfer*innen in ausreichender Anzahl zu rekrutieren wird für die Kommunen zunehmend schwieriger, insbesondere für „Doppelwahlen“ und unter pandemischen Bedingungen. Daher wird In einigen Gemeinden in eigener Verantwortung das Erfrischungsgeld über den vom Bund zu erstattenden Betrag hinaus bereits aufgestockt. Die Verwaltung bittet daher darum, dem Beschlussvorschlag zu folgen, das Erfrischungsgeld je Wahlhelfer*in und Wahl von 30 € auf 50 € zu erhöhen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die durch die Anhebung des Erfrischungsgeldes entstehenden Mehrkosten für die Wahl zum 20. Schleswig-Holsteinischen Landtag i. H. v. ca. 840,- € sind unter der Haushaltsstelle 1.2.1.010.542100 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten für das Haushaltsjahr 2022 bereits eingeplant.


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen